Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 190. Sitzung der SSK am 22./23.04.2004
Die Strahlenschutzkommission hat in ihrer 190. Sitzung am 22./23. April 2004 zur Anwendung der digitalen Radiographie und Fluoroskopie in der Medizin Stellung genommen. Sie verweist diesbezüglich auf eine Publikation der Task-Group 46 der ICRP, in der die wichtigsten Vor- und Nachteile der digitalen Radiographie und Fluoroskopie, Probleme beim Wechsel von "konventionell" zu "digital" sowie Aspekte der Bildqualität und Patientenexposition diskutiert und die besonderen Anforderungen an Qualitätskontrollen vorgestellt werden. Zusammenfassend werden in der ICRP-Publikation bei der Nutzung digitaler Techniken in Radiographie und Fluoroskopie Vorteile bei bestimmten Indikationen und für die Qualität der Patientenversorgung gesehen.
Die Strahlenschutzkommission hält in Übereinstimmung mit der ICRP eine weitere Verbreitung der digitalen Radiographie und Fluoroskopie für gerechtfertigt, sofern sie nicht mit einer höheren Patientenexposition verbunden ist.
In der digitalen Fluoroskopie sollten alle technischen Möglichkeiten zur Dosisreduktion genutzt werden. Die Zahl der Aufnahmen muss wie bisher auf das zur Diagnostik notwendige Maß begrenzt werden.
In der digitalen Radiographie muss bei der Verwendung von Speicherfoliensystemen eine gegebenenfalls unbeabsichtigte Dosiserhöhung im Vergleich zu Film-Foliensystemen verhindert werden. Sofern es die Art der Röntgenuntersuchung ermöglicht, sollte beim jetzigen Stand der Technik dem Einsatz digitaler Festkörperdetektoren der Vorzug gegeben werden, da sie eine signifikante Dosisreduktion unter Wahrung der diagnostischen Bildinformation ermöglichen.
Alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der digitalen Radiologie sind hierbei konsequent anzuwenden.