Verwendung von Iodtabletten zur Iodblockade der Schilddrüse bei einem kerntechnischen Unfall (Iodmerkblätter)

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 192. Sitzung der SSK am 24./25.06.2004

Veröffentlicht im BAnz Nr. 220 vom 19.11.2004

Kurzinformationen

Bei Unfällen in kerntechnischen Anlagen, insbesondere in Kernkraftwerken, kann es unter ungünstigen Umständen zur Freisetzung von radioaktiven Stoffen – darunter auch radioaktivem Iod – kommen. Radioaktives Iod hat die gleichen chemischen und biologischen Eigenschaften wie das in der Nahrung vorkommende natürliche Iod und wird deshalb wie normales, nicht radioaktives Iod in der Schilddrüse gespeichert. Diese konzentrierte Speicherung in der Schilddrüse unterscheidet Iod von anderen Stoffen. Durch die Einnahme von Iodtabletten als Gegenmaßnahme (Iodblockade der Schilddrüse) kann die Speicherung von radioaktivem Iod verhindert werden.

Die Bevorratung von Iodtabletten (Kaliumiodidtabletten) in Deutschland durch die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden soll im Herbst 2004 abgeschlossen sein. Bei Bedarf werden diese Tabletten an die Bevölkerung ausgegeben, sofern sie nicht unter bestimmten Voraussetzungen bereits vorher an die Haushalte verteilt wurden.

Die Iodmerkblätter sollen in diesem Zusammenhang der Bevölkerung allgemein verständliche, kurze Hinweise und den Ärzten weitere spezielle Informationen liefern.

Nach der SSK-Stellungnahme „Durchführung der Iodblockade bei kerntechnischen Unfällen“ vom November 1997 war ursprünglich vorgesehen, die im selben Jahr revidierten Iodmerkblätter 1 (Information für die Bevölkerung) und 2 (Information für Ärzte) durch den künftigen Beipackzettel (Gebrauchsinformation) der Iodtabletten zu ersetzen. Da nach einvernehmlicher Meinung der Kommission, des BMU und der Länder diese Gebrauchsinformation für eine allgemeine Information aber nur bedingt geeignet ist, wurde nun einvernehmlich beschlossen, die bis dahin bewährten Iodmerkblätter weiter zu nutzen und sie dazu einer Aktualisierung zu unterziehen.

In der überarbeiteten Fassung wurde insbesondere die Dosierung auf der Basis der SSK-Empfehlungen aktualisiert, und es wurden Passagen aus der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstellten Gebrauchsinformation, die Teil der Zulassung dieses Medikaments sind, übernommen. Die Altersgrenze von 45 Jahren, ab der von der Einnahme der Tabletten wegen möglicher Stoffwechselstörungen der Schilddrüse abgeraten wird, wurde bestätigt. Dies gilt allerdings nicht für Schwangere. Weiterhin wurde in der Liste der absoluten Kontraindikationen die „Schilddrüsenüberfunktion“ gestrichen. Wie sich solche Personen im Ereignisfall verhalten sollen, wird in den Merkblättern erläutert.

Die Strahlenschutzkommission hat die beiden Merkblätter für die Bevölkerung und für Ärzte zur „Verwendung von Iodtabletten zur Iodblockade der Schilddrüse bei einem kerntechnischen Unfall“ als Empfehlung in der 192. Sitzung am 24./25. Juni 2004 verabschiedet.


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