Kurzinformationen
Die ICRP beabsichtigt, ihre Publikation 63 „Principles for Intervention for Protection of the Public in a Radiological Emergency“ zu überarbeiten. Die SSK hat in ihrer Stellungnahme „Änderungsvorschläge zur ICRP 63“ den aus deutscher Sicht notwendigen Änderungsbedarf zusammengestellt und in ihrer 192. Sitzung am 24.06.2004 verabschiedet. Unter anderem sollten bei der Überarbeitung durch die ICRP folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Der Text sollte stark gestrafft werden. Dies kann erfolgen z.B. durch tabellarische Übersichten und durch Aufzählungen mit Spiegelstrichen statt langer Textpassagen.
- Die verwendeten Begriffe müssen klar definiert werden; dies gilt insbesondere für den Begriff „Evakuierung“.
- Es wird dringend empfohlen, bei der Festlegung von maßnahmenspezifischen Eingreifrichtwerten ein sogenanntes Startwertekonzept zu entwickeln. Grundlage dieses Konzeptes wären spezifische Dosiswerte, bei deren Erreichen bestimmte Schutzmaßnahmen, wie Aufenthalt in Gebäuden, Iodblockade, Evakuierung, temporäre oder längerfristige Umsiedlung, Lebensmittelrestriktionen einzuleiten sind. Dabei ist die Schwere des Eingriffs durchaus ein Kriterium für die Höhe des anzusetzenden Richtwertes.
- Die Dosisbegriffe müssen vereinfacht und präzise definiert werden. Bei den gewählten Dosisbegriffen muss darauf geachtet werden, dass sie in der Praxis auch angewendet werden können.
Als Dosisgröße sollte konsequent die zu erwartende Dosis (projected dose), das heißt die Dosis, die ohne die in Betracht gezogene Schutzmaßnahme zu erwarten ist, herangezogen werden.