Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (SSK) zum Entwurf der Empfehlungen 2005 der ICRP

(„2005 Recommendations of the International Commission on Radiological Protection")

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 194. Sitzung der SSK am 23./24.09.2004

Kurzinformationen

Im Juni 2004 veröffentlichte die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) einen Entwurf der neuen ICRP-Empfehlungen 2005 (2005 Recommendations of the ICRP) auf ihrer Internetseite. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Empfehlung, die die ICRP-Empfehlung 60 ablösen soll, ist zu einer internationalen Diskussion aufgerufen worden.

Die SSK hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Entwurf der ICRP-Empfehlungen 2005 diskutiert und benennt in ihrer Stellungnahme „Comments on the Draft for Consultation of the 2005 Recommendations of the ICRP“ eine Reihe von Punkten, in denen noch weiterer Diskussions- und Erklärungsbedarf gesehen wird:

  • Grundlagen des Strahlenschutzes
    Das Gesamtkonzept des Strahlenschutzes wird im ICRP-Entwurf nicht eindeutig beschrieben. Ferner wird die Rechtfertigung nicht länger als Aufgabe des Strahlenschützers, sondern als Verantwortung des Gesetzgebers gesehen. Allgemeine Hinweise für Kriterien, die bei der Rechtfertigung anzuwenden sind, werden allerdings nicht gegeben. Dies wäre jedoch eine Aufgabe gewesen, die sinnvollerweise von der ICRP hätte bearbeitet werden müssen. Diese beiden Aspekte sollten in einer Präambel explizit erläutert werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob die neue ICRP-Empfehlung die Empfehlungen der ICRP 60 vollständig ersetzen kann oder ob sie nur als Ergänzung dienen sollte?
  • Definition des Individuums
    Die Definition von Einzelpersonen und spezifischen Personengruppen ist nicht ausreichend präzisiert. Es werden keine Details zum Konzept einer „Kritischen Gruppe“ angegeben. Grundsätzliche Bedenken bestehen dagegen, dass altersgemittelte Dosiskoeffizienten und entsprechend gemittelte Daten von Lebensgewohnheiten auf Einzelpersonen angewandt werden. Dabei besteht die Gefahr, dass die Dosis für die Altersgruppen = 1 Jahr sowie > 1 bis = 2 Jahre beträchtlich unterschätzt wird.
  • DDREF (Dosis- und Dosisleistungs-Effektivitätsfaktor)
    Die Beibehaltung eines DDREF von 2, wie von der ICRP vorgeschlagen, wird in Frage gestellt, da es im Bereich kleiner Dosen keine guten Argumente für einen von 1 abweichenden DDREF gibt.
  • LNT-Hypothese
    Es wird kritisiert, dass das Konzept einer linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung für stochastische Effekte ohne Schwellenwert bei kleinen Dosen (LNT) nicht mehr konsequent angewandt wird. Statt dessen wird von einer linearen Zunahme des Risikos oberhalb einer natürlichen Hintergrundstrahlung ausgegangen, ohne dies zu präzisieren. Dies steht im Widerspruch zur Annahme einer Proportionalität bis zur Dosis von 0 Sv.
  • Optimierung in der Medizin
    Nach ICRP ist die medizinische Anwendung immer gerechtfertigt, Optimierung spielt eher eine untergeordnete Rolle. Es wird jedoch empfohlen, auch in der Medizin im Prozess der Optimierung in jedem Fall Nutzen und Risiko abzuwägen. Die diagnostischen Referenzwerte dienen der Überprüfung der Limitierung von Dosiswerten (Röntgendiagnostik) und der Definition von Optimalwerten (Nuklearmedizin).
  • Dosisgrenzwerte
    Die im ICRP-Entwurf aufgeführten grundsätzlichen Überlegungen zu den Aufgaben der „dose contraints“ (Beschränkungen vor Ort an der Quelle) und den Aufgaben der „dose limits“ (Dosisgrenzwerte) bedürfen einer weiteren Klärung und Erläuterung, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
  • In-utero-Exposition
    Es wird kritisiert, dass die bekanntermaßen besonders strahlenempfindlichen Embryonen/Feten in dem Entwurf der ICRP die am wenigsten geschützte Bevölkerungsgruppe sind.
  • „Exclusion“
    Die SSK kritisiert, dass im ICRP-Entwurf lediglich der Begriff „exclusion“ verwendet wird und somit die bisher international benutzten Begriffe „exclusion“, „exemption“ und „clearance“ vermengt werden. Dadurch und durch Heranziehen der ungeeigneten Werte des IAEA DS 161 wird das bestehende System zerstört. Statt der gesuchten Werte für einen a priori-Ausschluss vom Regelwerk werden somit Werte aus Freigabe-Berechnungen (basierend auf Freigabe-spezifischen Deponie-, Freisetzungs- und Transportmodellen) herangezogen, die nicht verallgemeinerbar sind.
  • Schutz der Umwelt
    Die SSK kritisiert, dass der vorliegende Entwurf der ICRP nicht über die früheren Statements der ICRP 60 hinausgeht, die besagen, dass die Natur geschützt sei, wenn der Mensch geschützt ist. Ein solcher Ansatz berücksichtigt die Entwicklungen in anderen Bereichen des Umweltschutzes nicht genügend.
  • Glossar
    Die SSK schlägt vor, ein Glossar der wichtigsten Begriffe für das Dokument zu erstellen.

Nach Meinung der SSK, sollte an alle ICRP-Empfehlungen, insbesondere wenn sie grundlegende Konzepte betreffen, ein sehr hoher Qualitätsmaßstab angelegt werden. Solche Empfehlungen sollten daher keinesfalls unter Zeitdruck verabschiedet und publiziert werden.

Die Strahlenschutzkommission hat in ihrer 194. Sitzung am 23./24. September 2004 die Stellungnahme „Comments on the Draft for Consultation of the 2005 Recommendations of the ICRP“ verabschiedet und an das ICRP Sekretariat weiter geleitet.


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