Anmerkungen zur Stellungnahme der französischen Gruppe CRIIRAD zum Genehmigungsverfahren für das KKW Cattenom

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 194. Sitzung der SSK am 23./24.09.2004

Kurzinformationen

Die SSK hatte bereits im Oktober 2003 zur Vorbereitung einer Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland zum „Kernkraftwerk Cattenom (Frankreich) – Antrag auf Neuerteilung der Ableitungsgenehmigungen“ eine Stellungnahme, in der sie zu dem Schluss kam, dass der Betrieb des Kernkraftwerkes Cattenom im bestimmungsgemäßen Betrieb hinsichtlich der möglichen radiologischen Auswirkungen auf die Bevölkerung im deutschen Staatsgebiet den Anforderungen der deutschen Strahlenschutzverordnung entspricht.

Die französische Gruppe CRIIRAD (Commission de Recherche et d’Information Indépendantes sur la Radioactivité) hat im Auftrag von Greenpeace Luxemburg eine Stellungnahme zum Genehmigungsantrag der EdF verfasst, in der sie die Forderung erhebt, das Genehmigungsverfahren aufzuheben, bis der Betreiber der Anlage vollständige Unterlagen zum Genehmigungsantrag vorlegt.

Das BMU hat die SSK um Prüfung gebeten, ob sich aus den Argumenten und Forderungen der Gruppe CRIIRAD neue Erkenntnisse ableiten lassen, die aus den durch den Betreiber bislang vorgelegten Antragsunterlagen nicht gewonnen werden konnten.

Die SSK hat die Aussagen der CRIIRAD-Stellungnahme geprüft. Sie kam zu dem Schluss, dass keine Argumente für eine mögliche Revision ihrer eingangs angeführten Stellungnahme liefert.


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