Urananreicherungsanlage Gronau (UAG) – Endausbau auf 4 500 t UTA/a

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 197. Sitzung der SSK am 16./17.12.2004

Kurzinformationen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zur Vorbereitung einer bundesaufsichtlichen Stellungnahme zum Endausbau der Urananreicherungsanlage Gronau (UAG) die Strahlenschutzkommission um Beratung und Begutachtung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens gebeten. Die Urenco Deutschland GmbH hat eine Genehmigung für den Endausbau der Urananreicherungsanlage von einer Anreicherungskapazität von 1.800 t UTA/a auf 4.500 t UTA/a beantragt. In die Begutachtung waren insbesondere die Fragen des radiologischen Arbeitsschutzes, des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt im Normalbetrieb und bei Störfällen sowie der Emissions- und Immissionsüberwachung einzubeziehen.

Der geplante Endausbau der UAG wurde vorbereitend im Ausschuss "Strahlenschutz bei Anlagen" beraten.

Bei den Beratungen wurden als Bewertungsmaßstäbe die gesetzlichen Festlegungen zugrunde gelegt. Es wurde geprüft, ob die Anforderungen des § 6 StrlSchV erfüllt sind und der Stand von Wissenschaft und Technik bei der Auslegung und bei den getroffenen Maßnahmen eingehalten wird. Insbesondere wurde geprüft, ob der betriebliche Strahlenschutz den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung genügt, ob die möglichen radiologischen Auswirkungen im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei Störfällen den Anforderungen der §§ 46, 47 und 50 StrlSchV entsprechen und ob die getroffenen Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsüberwachung den Anforderungen der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) genügen.

Der Beratung lag der Entwurf einer Genehmigung für den Endausbau der UAG vor, der unter anderem eine Reihe von zusätzlichen Auflagen enthält. Die Beurteilung durch die Strahlenschutzkommission umfasste auch diese Auflagen.

Bei den Beratungen wurden die Antragstellerin Urenco Deutschland GmbH, die Genehmigungsbehörde (Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen (MVEL)) sowie deren Sachverständige, die TÜV-Arbeitsgemeinschaft Kerntechnik West und das Öko-Institut e.V., angehört, ergänzende Unterlagen angefordert und in den Beratungen berücksichtigt.

Die Strahlenschutzkommission hat in ihrer Stellungnahme festgestellt, dass der beantragte Endausbau der Urananreicherungsanlage Gronau hinsichtlich des radiologischen Arbeitsschutzes, der Emissions- und Immissionsüberwachung sowie des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei den zu betrachtenden Störfällen den nach Stand von Wissenschaft und Technik zu stellenden Anforderungen entspricht. Dies gilt unter der Maßgabe, dass die Auflagen des Entwurfs der Genehmigung in die endgültige Genehmigung übernommen und erfüllt werden.

Die Strahlenschutzkommission hat diese Stellungnahme in der 197. Sitzung am 16./17. Dezember 2004 verabschiedet.


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