Ermittlung der Vorbelastung durch Radionuklid-Ausscheidungen von Patienten der Nuklearmedizin

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 197. Sitzung der SSK am 16./17.12.2004

Veröffentlicht im BAnz Nr. 68 vom 12.04.2005

Kurzinformationen

Die Abgabe von Iod-131 an das öffentliche Kanalwassernetz, vorwiegend durch die Ausscheidungen von Personen nach ihrer Entlassung aus stationärer Therapie stellt, insbesondere in Ballungsgebieten eine wesentliche Quelle der im Abwasser gemessenen Aktivitätskonzentrationen dar.

Schon 1996 hat die Strahlenschutzkommission (SSK) eine Empfehlung zu den Strahlenschutzgrundsätzen für die Radioiod-Therapie und zur Erfassung der über Ausscheidungen in die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe nach ihrer Anwendung in der Nuklearmedizin ausgesprochen.

Zur Ermittlung der Vorbelastung gemäß § 47 Abs. 5 StrlSchV ist auch diejenige Radioaktivität realistisch abzuschätzen und in Ansatz zu bringen, die durch Ausscheidungen von mit radioaktiven Stoffen behandelten oder untersuchten Patienten über das öffentliche Abwasserkanalnetz und die Kläranlagen in den Vorfluter gelangt. Dazu ist von der Anzahl der im Einzugsbereich des Vorfluters lebenden Menschen, der Anzahl der Radioiod-Therapien pro Kopf der Bevölkerung und den mittleren Entlassungsaktivitäten der Patienten auszugehen.

Die SSK wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beauftragt zu prüfen, inwieweit die laut diesen beiden o.g. Empfehlungen bei der Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung nach § 46 StrlSchV und bei der Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe gemäß § 47 StrlSchV als Vorbelastung zu berücksichtigende Ausscheidung von Iod-131 (Radioiod) durch Patienten nach ihrer Entlassung aus der Therapie mit den Entlassungsaktivitäten vereinbar ist.

Zur Erhebung belastbarer Daten zur Beantwortung dieser Fragestellung hatte das BMU ein Forschungsvorhaben zum Thema „Erfassung der über Ausscheidung in die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe nach ihrer Anwendung in der Nuklearmedizin“ vergeben.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens bekräftigt die SSK ihre früheren Empfehlungen und empfiehlt, einen Wert von 40 kBq Iod-131 pro Jahr und Einwohner in das Abwasser entlassene Aktivität zur Ermittlung der Vorbelastung nach § 47 Abs. 5 StrlSchV gemäß AVV heranzuziehen. Dieser Wert ist mit den Entlassungsaktivitäten, die durch die SSK 1996 empfohlen wurden, vereinbar.

Die SSK hat auf ihrer 196. Sitzung am 16./17. Dezember 2004 die Empfehlung „Ermittlung der Vorbelastung durch Radionuklid-Ausscheidungen von Patienten der Nuklearmedizin“ verabschiedet.


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