Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 197. Sitzung der SSK am 16./17.12.2004
Unter Federführung des Bundesamtes für Strahlenschutz wird in den Jahren 2002 bis 2006 das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm durchgeführt. Das Programm hat ein Volumen von 17 Mio. € und wird anteilig durch das Bundesumweltministerium und die Netzbetreiber finanziert.
Der Ausschuss „Nichtionisierende Strahlen“ der Strahlenschutzkommission (SSK) ist vom BMU aufgefordert worden, ein Votum zu dem vorliegenden Antrag der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Interdisziplinäre Schlafmedizin – Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie – und Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie) „Untersuchung der Schlafqualität bei Anwohnern einer Basisstation – Experimentelle Studie zur Objektivierung möglicher psychologischer und physiologischer Effekte unter häuslichen Bedingungen“ für die Kommission vorzubereiten. Die Netzbetreiber haben ihre für dieses Projekt notwendige Mitarbeit von einem positiven Votum der SSK abhängig gemacht.
Das Projekt soll überprüfen, ob unter Feldbedingungen bei einer Bevölkerung, die in unmittelbarer Nähe von Mobilfunk-Sendeantennen lebt, ein Einfluss von elektromagnetischen Feldern auf den Schlaf (z.B. Auswirkungen auf die unterschiedlichen Schlafphasen) beobachtet werden kann. Dieser Einfluss soll mit dem Gerät QUISI®, einem einfach zu handhabenden, einkanaligen Gerät zur Aufzeichnung und automatischen Auswertung von Schlaf-EEGs, gemessen werden.
Das Studiendesign ist so ausgelegt, dass versucht werden soll, an 270 Probanden, die in einem Umkreis von 500 m um eine noch zu bestimmende Mobilfunk-Basisstation leben, in jeweils 5 Nächten bei ein- bzw. ausgeschalteter Basisstation Schlafstudien durchzuführen. Der jeweilige Betriebszustand der Basisstation soll für die Probanden (z. B. durch Handy-Nutzung) nicht erkennbar sein.
Angesichts widersprüchlicher Ergebnisse bisheriger Labor- und epidemiologischer Studien begrüßt die SSK grundsätzlich die Untersuchung der Schlafqualität im Umfeld von Sendeanlagen. Sie kommt in ihrer Stellungnahme jedoch zu dem Schluss, dass der vorliegende Antrag in einer Reihe von Punkten zu wenig konkret ist und entscheidende Schwachpunkte aufweist. Diese werden in der Stellungnahme genannt (z. B. Problem der Doppelverblindung; Einsatz eines Schlafauswertegerätes, das die Hirnstromdaten direkt auswertet und damit keinen Zugriff auf die Rohdaten zulässt). Wenn diese Schwachpunkte vollständig bereinigt sind und damit die Voraussetzungen zur Ermittlung belastbarer Ergebnisse zur Klärung der zu untersuchenden Problematik gegeben sind, hält die SSK die Durchführung einer entsprechenden Schlafstudie für sinnvoll.
Die Strahlenschutzkommission hat die Kurzbewertung zum Projekt-Angebot StSch 4428: „Untersuchung der Schlafqualität bei Anwohnern einer Basisstation – Experimentelle Studie zur Objektivierung möglicher psychologischer und physiologischer Effekte unter häuslichen Bedingungen (Stand: 06.05.2004)“ als Stellungnahme in ihrer 197. Sitzung am 16./17. Dezember 2004 verabschiedet.