Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 197. Sitzung der SSK am 16./17.12.2004
Veröffentlicht im BAnz Nr. 68 vom 12.04.2005
Eine Reihe von Studien, die in den letzten Jahren zum direkten Vergleich von konventioneller Film-Folien-Mammographie und digitaler Mammographie in der kurativen Diagnostik durchgeführt wurden, deutet vor allem wegen der besseren Niedrigkontrastauflösung darauf hin, dass die digitale Mammographie als Ersatz der Film-Folien-Mammographie angesehen werden kann. Insbesondere neuere Entwicklungen bei den Festkörperdetektoren besitzen das Potenzial einer Dosisreduktion bei Wahrung der diagnostisch notwendigen Bildqualität.
Die SSK befürwortet in ihrer Stellungnahme den Einsatz der digitalen Mammographie in der kurativen Diagnostik, wobei deren Einsatz im Vergleich zur Film-Folien-Mammographie nicht mit einer höheren Patientenexposition verbunden sein darf.
Insbesondere vor dem Hintergrund des Aufbaus eines flächendeckenden Programms zur Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland (Mammographie-Screening) stellte sich die Frage, unter welchen Bedingungen die digitale Mammographie beim Screening eingeführt werden kann. Im Mammographie-Screening werden Frauen zwischen 50 und 70 Jahren, die keine Anzeichen für eine Erkrankung der Brust aufweisen, in großer Zahl untersucht. Im Gegensatz zur kurativen Mammographie wird im Screening eine Röntgen-Mammographie durchgeführt, ohne dass individuell für die einzelne Frau eine rechtfertigende Indikation gestellt wird. Die Entscheidung, ob eine Abklärungsdiagnostik eingeleitet wird, hängt dabei allein vom Befund der Röntgen-Mammographie ab.
Im Vergleich zur analogen Mammographie, für deren Einsatz im Screening langjährige Erfahrungen aus anderen Ländern und aus Pilotprojekten vorliegen, weist die digitale Mammographie typischerweise einen höheren Weichteilkontrast auf. Erste Ergebnisse aus großen klinischen Studien deuten darauf hin, dass der daraus resultierende veränderte Bildeindruck bei der digitalen Mammographie Einfluss auf das Befundungsverhalten hat. Bei der Integration der digitalen Mammographie in das Screening ist es deswegen notwendig, die befundenden Ärzte auf diesen neuen Bildeindruck vorzubereiten.
Im Gegensatz zur konventionellen Film-Folien-Mammographie weisen digitale Systeme einen erheblich größeren Dynamikumfang von mehreren Zehnerpotenzen auf, der Fehlbelichtungen fast vollständig ausschließt. Weitere Vorteile sind neben einer besseren Weichteildifferenzierung die Möglichkeit einer digitalen Nachverarbeitung, die digitale Kommunikation und Archivierung sowie in Zukunft die Möglichkeit einer semi- oder vollautomatischen Bildanalyse.
Die digitale Mammographie kommt im Screening flächendeckend noch nicht zur Anwendung. Nur in den Niederlanden und in Schweden arbeiten je ein Zentrum im Screening ausschließlich mit digitalen Röntgeneinrichtungen. In verschiedenen Ländern Europas und in Nordamerika laufen Pilotstudien. Erste Ergebnisse an größeren Kollektiven liegen von der Oslo II - Studie vor. Die Ergebnisse deuten an, dass die Detektionsrate digitaler Systeme zumindest vergleichbar mit der analoger Systeme ist. Problematisch ist jedoch die signifikant erhöhte Recall-Rate. Dies lässt darauf schließen, dass zumindest für diese Studie das optimale Entscheidungsverhalten der Befunder zwischen Detektions- und Recall-Rate noch nicht gefunden wurde.
Unabhängig von der abschließenden wissenschaftlichen Bewertung ist die zeitnahe Integration der digitalen Mammographie in das in Deutschland beschlossene Mammographie-Screeningprogramm nur vertretbar, wenn dies im Rahmen einer strukturierten Einführung geschieht, um einerseits einen optimalen Arbeitsablauf sicherzustellen und andererseits das Entscheidungsverhalten bei der Befundung so zu optimieren, dass das im Screening mit analoger Technik bekannte Verhältnis von Detektions-Rate und Recall-Rate bzw. Rate der falsch-positiven Befunde erhalten bleibt. Ziel der strukturierten Einführung muss es sein, die hohen Qualitätsstandards des beschlossenen Screeningprogramms auch bei einem flächen-deckenden Einsatz der digitalen Mammographie ohne Einbußen sicherzustellen.
Als Orientierungshilfe hat das Bundesamt für Strahlenschutz ein dreistufiges Konzept zur Integration der digitalen Mammographie in das Screeningprogramm in Deutschland vorgeschlagen, das sich eng an die Strukturen und Inhalte des beschlossenen Screeningprogramms anlehnt.
In der Stellungnahme der SSK werden als wichtige Voraussetzungen für eine strukturierte Einführung der digitalen Mammographie in das Screeningprogramm in Deutschland die frühzeitige Implementierung eines „digitalen“ Referenzzentrums durch die zuständigen Stellen des Screeningprogramms und die Sicherstellung einer gesonderten Evaluation der „digitalen“ Screening-Einheiten sowie des „digitalen“ Referenzzentrums angesehen.
Die Strahlenschutzkommission hat die Stellungnahme in der 197. Sitzung am 16./17. Dezember 2004 verabschiedet.