Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 197. Sitzung der SSK am 16./17.12.2004
Mit der Neufassung der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 wurden Regelungen für die Entlassung von radioaktiven Stoffen, beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteilen aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes und darauf beruhender Rechtsverordnungen (Freigabe) aufgenommen. Diese Regelungen umfassen auch nuklid- und freigabepfadspezifische Werte, bei deren Unterschreitung eine Freigabe möglich ist. Diese Freigabewerte wurden seit der ersten Hälfte der 1990er Jahre entwickelt.
Auch in verschiedenen anderen Ländern sind – teils schon vor Deutschland – Freigabewerte in den Strahlenschutzregelungen festgelegt worden. Teilweise existieren dort lediglich Empfehlungen für Freigabewerte. Da die einzelnen Sätze von Freigabewerten überwiegend auf unterschiedlichen Untersuchungen basieren, bestehen zwischen den jeweiligen Freigabewerten teils erhebliche Unterschiede.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Strahlenschutzkommission (SSK) mit der Verfolgung und Bewertung der internationalen Freigaberegelungen beauftragt.
In den Vergleich wurden zunächst die Empfehlungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Berichte oder Festlegungen aus Ländern der EU, nämlich den Niederlanden, Schweden und Großbritannien, sowie aus der Schweiz einbezogen. In Österreich sind ebenfalls Freigabewerte durch die österreichische Strahlenschutzverordnung festgelegt, diese wurden aber aus der deutschen Strahlenschutzverordnung übernommen, so dass sie hier nicht gesondert zu betrachten sind. Aus dem außereuropäischen Raum konnten Berichte aus den USA in den Vergleich einbezogen werden.
Bei der Herleitung von Freigabewerten werden in der Regel komplexe radiologische Modelle verwendet, in die eine Vielzahl von Annahmen zu den freizugebenden Stoffen, zum Stoffkreislauf, zu landesspezifischen Besonderheiten, zum Verhalten der exponierten Personen usw. eingehen. Werden Untersuchungen, die die Herleitung von Freigabewerten zum Gegenstand haben, miteinander verglichen, so ist es daher notwendig, neben den hergeleiteten Freigabewerten auch die Randbedingungen und Annahmen, auf deren Basis die Herleitung erfolgte, in den Vergleich einzubeziehen. Folgende Kriterien wurden für den Vergleich der Freigabewerte ausgewählt:
Materialart, Freigabeoption, Massenbereich, Dosiskriterium, einbezogene Altersgruppen, Konservativität, Ausschöpfung des Freigabewertes, Vermischung mit anderem Material nach der Freigabe, diverse Einzelparameter, landestypische Einflüsse, Addition von Expositionspfaden, Rundung und Randbedingungen. Ebenfalls wurden die vorgenommenen Vergleiche auf relevante Radionuklide beschränkt.
Gegenüber Wertesätzen der Europäischen Kommission ergeben sich entweder geringe Unterschiede bis zu maximal etwa Faktor 2 oder eine völlige Übereinstimmung. In Anbetracht der Vielzahl von Möglichkeiten der Szenarien- und Parameterwahl bei der Modellierung sowie der Rundungsverfahren kann dies als gute Übereinstimmung gewertet werden.
Die bei den Vergleichen mit Wertesätzen aus der Schweiz, den Niederlanden, Schweden, Großbritannien und den USA teils erheblichen Abweichungen gegenüber den Freigabewerten der deutschen Strahlenschutzverordnung (sowohl zu niedrigeren als auch zu höheren Werten hin), konnten durch Unterschiede der Ansätze (Modelle und ihre Komplexität, betrachtete Szenarien und Pfade sowie Festlegung der Parameter), durch unterschiedliche Konservativität der Modelle und der Festlegung der Parameter, oder durch Berücksichtigung länderspezifischer Gegebenheiten bei der Ableitung der Wertesätze aus diesen Ländern erklärt werden.
In den betrachteten Ländern werden überwiegend identische Schutzziele für die Bevölkerung von 10 µSv/a bei der Freigabe radioaktiver Stoffe zugrunde gelegt. Die Unterschiede in den jeweiligen Freigabewerten sind lediglich Ausdruck unterschiedlicher Modellannahmen und Parameterfestlegungen. Im einzelnen können diese Unterschiede nachvollzogen werden.
Für einen detaillierten Vergleich wurden Radionuklide im Hinblick auf Dosisrelevanz, Langlebigkeit und ihre Verwendung als Leitnuklide ausgewählt und die oben genannten Einflussgrößen an die deutschen Verhältnisse angepasst. Für die relevanten Radionuklide stimmen die so erhaltenen Freigabewerte im Allgemeinen innerhalb einer Größenordnung überein. Aus wissenschaftlicher Sicht ist dies angesichts der verbleibenden Modell- und Parameterunterschiede als hinreichende Übereinstimmung zu werten.
Der internationale Vergleich der Freigabewerte hat keine Hinweise darauf ergeben, dass die deutsche Praxis dem Schutzziel nicht gerecht würde. Für die Werte der Strahlenschutzverordnung besteht kein Anpassungsbedarf aufgrund dieses Vergleiches.
In der 196. Sitzung am 16./17. Dezember 2004 hat die Strahlenschutzkommission die Stellungnahme „Vergleich deutscher Freigabekriterien mit denen anderer Länder“ verabschiedet.