Radioimmuntherapie mit Y-90-Ibritumomab-Tiuxetan (Y-90-Zevalin®)

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 198. Sitzung der SSK am 17.02.2005

Veröffentlicht im BAnz Nr. 12 vom 18.01.2006

Kurzinformationen

Die Strahlenschutzkommission hat die Radioimmuntherapie mit Y-90-Ibritumomab-Tiuxetan (z.B. Y-90-Zevalin®) unter dem Aspekt des Strahlenschutzes für den Patienten und die Umwelt bewertet und folgende Empfehlungen gegeben:

  1. Die Radioimmuntherapie mit Y-90-Ibritumomab-Tiuxetan ist in den Standarddosierungen von 11 bzw. 15 MBq pro kg Körpergewicht bei Patienten mit einem CD20-positiven follikulären B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) ausnahmsweise als eine Standardbehandlung im Sinne der „Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ einzustufen, bei der eine individuelle Dosisabschätzung nicht erforderlich ist.
  2. Die Radioimmuntherapie mit Y-90-Ibritumomab-Tiuxetan darf in o.g. Dosierungen und bei o.g. Indikationen ambulant durchgeführt werden, da die Grenzwerte für die Bevölkerung nicht überschritten werden und es sich um schwer kranke Krebspatienten handelt.
  3. Die diesbezüglichen Leitlinien und die Anwendungs- und Herstellungsvorschriften der Herstellerfirma sowie die Vorschriften für „Helfende Personen“ nach Kap. 3.2 der „Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ sind einzuhalten.
  4. Die Genehmigung zur ambulanten Behandlung mit Y-90-Ibritumomab-Tiuxetan soll nur solchen Institutionen erteilt werden, die über die Voraussetzungen zur Qualitätssicherung bei der Behandlung mit offenen radioaktiven Stoffen nach Kap. 6.3 und 6.4 der „Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ verfügen.

Diese Empfehlungen sind nicht übertragbar. Sollten ähnliche neue Therapieverfahren entwickelt werden, ist in jedem Fall eine erneute, auf den speziellen Fall bezogene Bewertung erforderlich.

Die Empfehlung „Radioimmuntherapie mit Y-90-Ibritumomab-Tiuxetan (Y-90-Zevalin®)“ ist von der SSK auf ihrer 198. Sitzung am 17. Februar 2005 verabschiedet worden.


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