Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 199. Sitzung der SSK am 21./22.04.2005
Die Strahlenschutzkommission hat im Jahr 2004 eine Klausurtagung zu den neuen Techniken in der Strahlendiagnostik und Strahlentherapie durchgeführt und diese u.a. folgendermaßen bewertet:
Neue Techniken in der medizinischen Diagnostik eröffnen die Möglichkeiten zur Verminderung der Strahlenexposition von Patienten und medizinischem Personal. Dieses Reduktionspotential soll umfassend genutzt werden, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis zu optimieren.
Vor der Einführung neuer Untersuchungs- oder Behandlungstechniken muss zusammen mit dem medizinischen Nutzen auch das strahlenhygienische Risiko abgeschätzt werden und in eine Abwägung einfließen. Gerechtfertigt ist die Einführung nur dann, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis besser ist als für bereits bestehende Verfahren.
Die Kombination von verschiedenen Untersuchungsverfahren, die bei bestimmten Indikationen von Vorteil sein können, bedarf einer sorgfältigen Indikationsstellung. Dies betrifft z.B. die Kombination der Positronen-Emissions-Tomographie mit der Computer-Tomographie, die sog. PET/CT.
Die Protonen- und Schwerionentherapie eröffnet als neue experimentelle Therapie Möglichkeiten in der Strahlenbehandlung von speziellen Tumoren. Eine fortlaufende wissenschaftliche Evaluierung ist jedoch erforderlich, um den besonderen Nutzen gegenüber etablierten Bestrahlungsverfahren ausreichend zu verifizieren.
Untersuchungen ohne Krankheitsverdacht müssen sorgfältig evaluierten Screeningprogrammen vorbehalten bleiben, da jede Anwendung ionisierender Strahlen in der Heilkunde eine rechtfertigende Indikation erfordert.
Die SSK sieh daher folgenden Handlungsbedarf:
Die Zusammenfassung und Bewertung der Klausurtagung 2004 wurde von der SSK auf ihrer 199. Sitzung am 21./22. April 2005 verabschiedet.