Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 200. Sitzung der SSK am 30.06./01.07.2005
Die Empfehlung „Strahlenschutz in der Röntgentherapie“ richtet sich an Ärzte, die Strahlentherapie mit Röntgeneinrichtungen anwenden, insbesondere solche, die diese in eigener Praxis ausüben (einschließlich Dermatologen und Internisten). Sie führt aus, wie der Strahlenschutz aus Sicht der Strahlenschutzkommission bei der therapeutischen Anwendung von Röntgenstrahlung nach den Regelungen der Röntgenverordnung (RöV) durchgeführt werden soll. Weiterhin wird der aktuelle Stand des Strahlenschutzes für diesen Anwendungsbereich dargestellt.
In der Empfehlung wird den besonderen Gegebenheiten in den Organisationsbereichen von Krankenhäusern und Arztpraxen Rechnung getragen. Sie wurde in Auftrag des Bundesumweltministeriums nach Form und inhaltlichen Maßstäben in Anlehnung zur Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ erstellt. Sie berücksichtigt die Besonderheiten, die sich hinsichtlich der Indikationsstellung, der Häufigkeit der Anwendung und den vorhandenen personellen Ressourcen der Genehmigungsinhaber bei der Röntgentherapie ergeben. Die Empfehlung kann damit als wissenschaftliche Basis für die Erstellung einer diesbezüglichen rechtlichen Regelung im Hinblick auf eine zukünftige Richtlinie dienen, sie ist wie folgt gegliedert:
Die SSK hat die Empfehlung „Strahlenschutz in der Röntgentherapie“ in ihrer 200. Sitzung am 30. Juni/1. Juli 2005 verabschiedet.