Übersicht über Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenexposition nach Ereignissen mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen (Maßnahmenkatalog)

Teil 3: Behandlung und Entsorgung kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 200. Sitzung der SSK am 30.06./01.07.2005

Kurzinformationen

Der Maßnahmenkatalog ist eine Arbeitshilfe für die mit der Strahlenschutzvorsorge befassten Behörden und Entscheidungsgremien. Er beschreibt Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einem Störfall oder Unfall in einer in- oder ausländischen kerntechnischen Anlage zum Schutz der Bevölkerung ergriffen bzw. empfohlen werden können, wenn bei diesem Ereignis radioaktive Stoffe in nicht unerheblichem Umfang freigesetzt werden und radiologische Auswirkungen in der Bevölkerung zu erwarten sind. Teil 3 befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Behandlung und Entsorgung der bei einem Unfall kontaminierten Abfälle im Bereich von Landwirtschaft und Ernährung.

Der Strahlenschutzvorsorge in der Landwirtschaft kommt bei kerntechnischen Unfällen mit Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Bedeutung zu, denn die in der Landwirtschaft erzeugten Grundnahrungsmittel sind für den Expositionspfad Ingestion von größter Bedeutung. Aus radiologischer Sicht ist dieser Pfad, wenn er nicht unterbrochen werden kann, im Hinblick auf die Dosis erheblich bedeutsamer als die Expositionspfade Inhalation und externe Bestrahlung. Außerdem ist die Landwirtschaft der größte Flächennutzer, der durch großräumige Belastungen jeglicher Art naturgemäß stark betroffen ist.

Seiner Zielsetzung entsprechend werden im Teil 3 des Maßnahmenkataloges in großem Umfang Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich und in der Ernährungsindustrie behandelt. Diese Maßnahmen betreffen die Behandlung kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte in den wichtigsten Produktionsbereichen Milch, Fleisch, Gemüse, Getreide, Obst und Wein sowie landwirtschaftlich genutzte Böden und Ressourcen wie Wasser in Bewässerungsanlagen oder Viehtränken. Die abschließende Bewertung und Maßnahmenauswahl - sofern sie nicht durch die Kontaminationslage zwingend vorgegeben ist - müssen allerdings die Anbieter nach Lage, eigenen Möglichkeiten und in Einschätzung der Marktbedingungen selbst treffen.

Die zu erwartenden Abfallmengen sind stark saisonal bedingt (Kontaminationsereignis außerhalb der Wachstumsperiode, während des Wachstums, kurz vor und während der Ernte).

Die maximalen Mengen können zur Orientierung aus den Erntemengen einschließlich der Erntereste bzw. aus entsprechenden Indikatoren (z.B. Milchviehbestand und durchschnittliche Milchmengen) abgeschätzt werden.

Die Kapitel zu den Produktgruppen Milch, Fleisch, Gemüse, Obst und Wein sowie Getreide enthalten Aussagen zu den Maßnahmen, zu Strategien, zu Abfallmengen und Abfallströmen und zum Aktivitätsfluss sowie allgemeine Informationen zum entsprechenden Wirtschaftsbereich. Letztere sollen eine Einschätzung der wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Bereichs ermöglichen. Weiterhin werden dabei die wichtigsten Verarbeitungsschritte dargestellt, dies auch im Hinblick auf die möglichen Kontaminationen der Haupt- und Nebenprodukte sowie der Abfälle. In weiteren Kapiteln werden zum einen die generellen Entsorgungswege zusammengestellt und kurz beschrieben und zum anderen Aussagen zu den unterschiedlichen Entsorgungsanlagen (Funktion, Kapazität) aufgeführt.

Weiterhin werden einfache Modelle zur Bewertung der Strahlenexposition der mit der Verarbeitung und Entsorgung kontaminierter Materialien befassten Personen angegeben, um einen Eindruck von der Bedeutung der dabei auftretenden Strahlenschutzprobleme zu gewinnen. Die Strahlenexposition sollte jedoch im Einsatzfall durch Messungen verifiziert werden. Die Kosten werden bei den einzelnen Maßnahmen nur erwähnt. Zahlenmäßige Angaben zu den Folgekosten einer Maßnahme gestalten sich schwierig, da sie von vielen Faktoren abhängen. Im Einzelnen müssen aber immer Kosten für eventuelle Schadenersatzforderungen, Kosten für die Durchführung der Maßnahme (Lagerung, Transport ...) und volkswirtschaftliche Aspekte betrachtet werden. Akzeptanzprobleme bei den einzelnen Maßnahmen werden im Bericht nicht im Detail behandelt, da sie bei allen Maßnahmen gleichermaßen auftreten und beachtet werden müssen. Die Akzeptanz stellt einen wichtigen Aspekt zur Durchführbarkeit der Maßnahmen dar. Beachtet werden muss die Akzeptanz der Öffentlichkeit, der Betroffenen (Landwirte) sowie die Akzeptanz von Handel und Industrie (Verarbeiter, Entsorger, Transportunternehmen). Hierfür ist eine vertrauensbildende, frühzeitige und umfassende Information der Bevölkerung notwendig.

Der Teil 3 des Maßnahmenkataloges wurde in der 200. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 30. Juni / 01. Juli 2005 zustimmend zur Kenntnis genommen.


Anmerkung: Im Rahmen eines Forschungsvorhabens werden bis Mitte 2006 Workshops mit Stakeholdern durchgeführt, in denen die Maßnahmen aus dem Teil 3 des Maßnahmenkatalogs auf Praktikabilität überprüft werden sollen. Eine Überarbeitung des Bandes im Anschluss kann nicht ausgeschlossen werden. Eine gedruckte Veröffentlichung des Teils 3 des Maßnahmenkatalogs wird voraussichtlich in der 2. Hälfte des Jahres 2006 erfolgen.


© Strahlenschutzkommission