Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 201. Sitzung der SSK am 22./23.09.2005
Um bei der Untersuchung von Patienten offene radioaktive Stoffe anwenden zu dürfen, muss der Arzt nach der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Anwendung offener radioaktiver Stoffe besitzen. Die hierzu erforderlichen praktischen ärztlichen/klinischen Erfahrungen (Sachkunde) können während der Weiterbildung im Fachgebiet der Nuklearmedizin erworben werden.
Der Erwerb der Sachkunde ist zum Schutz des Patienten erforderlich. Vor jeder Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen ist von einem Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz die rechtfertigende Indikation zu stellen. Um jede unnötige Strahlenexposition in der Medizin zu vermeiden, ist zu entscheiden, ob der gesundheitliche Nutzen einer Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt.
Eine zusätzlich vorgeschriebene Minimierung der Strahlenexposition wird erreicht u. a. durch die Auswahl des geeigneten radioaktiven Arzneimittels, den Einsatz von Geräten, die dem Stand der Technik entsprechen und die Einhaltung der vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen Referenzwerte für Standard-Untersuchungsmethoden.
Die Qualitätssicherung bei der Untersuchung mit offenen radioaktiven Stoffen umfasst zudem neben der sachgerechten Indikationsstellung (= rechtfertigende Indikation) eine einwandfreie technische Durchführung der Untersuchung und die korrekte Interpretation der Untersuchungsergebnisse. Hierbei sind die Leitlinien und Empfehlungen der Ärztekammern und der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften zu berücksichtigen.
Um den vorgenannten Anforderungen gerecht zu werden, sieht die Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ Mindest-Ausbildungszeiten vor. Diese haben sich in der Vergangenheit am Facharztstandard orientiert. Die in den letzten 3 Jahrzehnten für den Erwerb des Facharztes geltenden Richtzahlen für mindestens geforderte Untersuchungen mit radioaktiven Stoffen wurden in einem neuen Entwurf der Bundesärztekammer auf fast 1/3 vermindert. Damit ist zwangsläufig eine Verschlechterung der Qualität der Ausbildung in allen Teilbereichen verbunden. Die Folge wäre eine erhebliche Verschlechterung des Strahlenschutzes für Patienten und Bevölkerung.
Da nach der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin die Sachkunde für Ärzte ausdrücklich während der Weiterbildung (Erwerb des Facharztes) erworben werden kann, ist deren Anerkennung in Zukunft unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes für Patienten und Bevölkerung nicht mehr akzeptabel.
Die SSK empfiehlt daher, die bisherigen Richtzahlen für mindestens durchzuführende Untersuchungen im Fachgebiet Nuklearmedizin beizubehalten und nicht abzusenken.
Die Strahlenschutzkommission hat diese Empfehlung in der 201. Sitzung am 22./23. September 2005 verabschiedet.