Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 208. Sitzung der SSK am 11./12.07.2006
Die quantitative Abschätzung des strahlenbedingten Gesundheitsrisikos ist eine Grundvoraussetzung des Strahlenschutzes. Bei der Grenzwertsetzung wird hierbei von Mittelwerten über größere Personengruppen ausgegangen. Dieses Vorgehen ist nicht angemessen bei Abschätzungen auf der individuellen Ebene, z.B. bei Überlegungen über die möglicherweise strahlenbedingte Verursachung einer Krankheit oder auch im Zusammenhang mit der "rechtfertigenden Indikation" bei einer medizinischen Strahlenanwendung.
Für eine genauere Abschätzung auf individueller Ebene sind von nationalen und internationalen Gremien "strahlenepidemiologische Tabellen" oder auch interaktive Rechenverfahren erarbeitet worden. In Deutschland stehen seit dem Jahr 1995 "strahlenepidemiologische Tabellen" u.a. für die rechtliche Entscheidungsfindung zur Verfügung.
Unter den internationalen Projekten zur Weiterentwicklung "strahlenepidemiologischer Tabellen" spielt das in den USA von den National Institutes of Health in Auftrag gegebene umfangreiche Programm (IREP1) eine Vorreiterrolle.
Vor diesem Hintergrund hält die Kommission eine Erarbeitung neuer strahlenepidemiologischer Tabellen für notwendig und dringend. Sie empfiehlt, einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag zur Neufassung der strahlenepidemiologischen Tabellen zu vergeben. Ferner regt die SSK ein zügiges Vorgehen an, damit die deutschen Ergebnisse auch frühzeitig in die internationale Diskussion eingebracht werden können und damit eine Mitsprache bei Empfehlungen gegebenenfalls sichergestellt werden kann.
Die Strahlenschutzkommission hat die Empfehlung "Quantitative Abschätzung des Strahlenrisikos durch ionisierende Strahlen unter Beachtung individueller Expositionsszenarien (Neufassung der "Strahlenepidemiologischen Tabellen")" in ihrer 208. Sitzung am 11./12. Juli 2006 verabschiedet.
1 Interactive RadioEpidemiological Program