Kurzinformationen
Im Juni 2006 veröffentlichte die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) einen überarbeiteten Entwurf der neuen ICRP-Empfehlungen (Recommendations of the ICRP) auf ihrer Internetseite. Wegen der Bedeutung dieser Empfehlungen, die die ICRP-Grundsatzempfehlungen aus dem Jahre 1990 (ICRP-60) ablösen sollen, ist erneut zu einer internationalen Diskussion aufgerufen worden.
Die SSK hat den Entwurf der ICRP-Empfehlungen diskutiert und benennt in ihrer Stellungnahme eine Reihe von Punkten, in denen noch weiterer Diskussions- und Erklärungsbedarf gesehen wird.
Die ICRP-Empfehlungen sollten nach Auffassung der Strahlenschutzkommission (SSK) die wissenschaftliche Herangehensweise an den Strahlenschutz repräsentieren. Sie sollte sich darauf beschränken, die wissenschaftlichen Grundlagen zu formulieren, und zwar so deutlich wie möglich, und obendrein die Prinzipien beschreiben, wie Strahlenschutz idealerweise aussehen sollte.
Die SSK weist darauf hin, dass sich zur Zeit der Beratungen des ICRP-Entwurfs, einige wichtige Grundlagendokumente („Foundation Documents“) noch in der Diskussion bei der ICRP befanden und daher die knapp gefassten Formulierungen im ICRP-Entwurf der grundlegenden Empfehlungen in ihrer Bedeutung nicht immer eingeschätzt werden können.
Die SSK kritisiert u.a.
- die von der ICRP vorgeschlagenen „dose constraints“ für Radon in Wohnungen von 600 Bq/m3 und an Arbeitsplätzen von 1500 Bq/m3, sowie die von der ICRP zur Ausnahme aus dem Strahlenschutzregelwerk vorgeschlagenen
- Radon-Konzentrationen von 200 Bq/m3 in Wohnhäusern und 500 Bq/m3 an Arbeitsplätzen,
- von Substanzen, die natürliche Radionuklide enthalten, wenn die Aktivitätskonzentrationen geringer sind als im Bereich von 1.000 Bq kg-1 für die natürlichen Uran- und Thorium-Zerfallsreihen und für Kalium-40 im Bereich von 10.000 Bq kg-1 und
- von Substanzen, die künstliche Radionuklide enthalten, wenn die Aktivitätskonzentrationen geringer sind als 1 Bq/kg für a-emittierende Radionuklide und 10 Bq/kg für b- und g- emittierende Radionuklide;
- die Beibehaltung eines DDREF (Dosis- und Dosisraten-Effektivitätsfaktor) von 2, da nach Meinung der SSK es im Bereich kleiner Dosen keine guten Argumente für einen von 1 abweichenden DDREF gibt;
- die Empfehlung der ICRP bezüglich in utero Expositionen;
- die ausschließliche Verwendung des Begriffs NORM (Natural Occurring Radioactive Material) sowohl für natürlich vorkommende Materialien (wie Erze, Mineralien) als auch für technologisch angereicherte Materialien (wie Ablagerungen im Steinkohlebergbau, Scales in der Erdöl-Erdgasindustrie). Die SSK empfiehlt, die Unterscheidung zwischen NORM und TENORM (Technologically Enhanced Natural Occurring Radioactive Material);
- dass die ICRP bezüglich ihrer Aussagen zum Schutz der Umwelt nicht näher spezifiziert, unter welchen Umständen und bei welchen Dosen und Dosisraten sie ihre bisherige Aussage „Wenn der Mensch geschützt ist, ist die Umwelt geschützt“ für gesichert hält.
Des Weiteren äußert sich die SSK in ihrer Stellungnahme zu:
- biologischen Aspekten, wie z.B. zum Einfluss von genomischer Instabilität oder Bystander Effekt im niedrigen Dosisbereich bei der Krebsentstehung und
- zur Effektiven Dosis und den Gewebewichtungsfaktoren.
Die Strahlenschutzkommission hat in ihrer 209. Sitzung am 05. September 2006 die Stellungnahme „Comments on the 2006 Draft of the ICRP Recommendations“ verabschiedet und an das ICRP Sekretariat weitergeleitet.