Krebsrisiko durch mehrjährige Expositionen mit Dosen im Bereich des Grenzwertes für die Berufslebensdosis nach § 56 StrlSchV

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 215. Sitzung der SSK am 20.04.2007

Veröffentlicht im BAnz Nr. 183a vom 28.09.2007

Kurzinformationen

Internationale Gremien und auch die Strahlenschutzkommission haben Empfehlungen zur Bewertung des Krebsrisikos nach Expositionen mit niedrigen Dosen oder niedrigen Dosisleistungen gegeben. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von weiteren epidemiologischen Studien zum Krebsrisiko durch längerfristige Strahlenexpositionen veröffentlicht. In der Empfehlung der Strahlenschutzkommission wird eine Bewertung der Ergebnisse der Studien bezüglich der Summe aller soliden Krebsarten, Lungenkrebs und Leukämie vorgenommen.

Die Strahlenschutzkommission kommt zu der Einschätzung, dass die Ergebnisse der aktuellen Studien zu Krebsrisiken durch länger andauernde Strahlenexpositionen bei niedrigen Dosisleistungen durch maximale Dosen im Bereich des Grenzwertes der Berufslebensdosis nach § 56 StrlSchV größere Unsicherheiten aufweisen als die Ergebnisse der Studien zu akuten Strahlenexpositionen unter den Atombombenüberlebenden von Hiroshima und Nagasaki. Einige der Studien haben zudem methodische Schwächen. Dementsprechend ist die Aussagekraft der einzelnen aktuellen Studien begrenzt. Eine Gesamtbewertung einer größeren Anzahl dieser aktuellen Studien gibt allerdings Hinweise auf das Krebsrisiko durch länger andauernde Strahlenexpositionen durch Dosen im Bereich von 100 - 500 mSv.

Insgesamt ergeben die aktuellen Studien zum Krebsrisiko nach länger andauernden Expositionen durch Dosen im Bereich des Grenzwertes der Berufslebensdosis

  • Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko
  • keine Hinweise darauf, dass der Risikokoeffizient niedriger ist als für die akuten Expositionen der Atombombenüberlebenden.
Die Studien schließen zwar einen Dosis- und Dosisraten-Effektivitätsfaktor (DDREF) von 2, wie er von der International Commission on Radiological Protection (ICRP) empfohlen wird, nicht aus. In ihrer Gesamtheit weisen die Studien jedoch auf Krebsrisiken hin, die höher sind als diejenigen, die auf Risikokoeffizienten für die Atombombenüberlebenden und einem DDREF von 2 basieren. Die Ergebnisse der Studien stützen damit die Empfehlung der Strahlenschutzkommission, keinen DDREF im Strahlenschutz bei Expositionen durch niedrige Dosisleistungen zu verwenden. Die Strahlenschutzkommission spricht sich daher erneut gegen die Beibehaltung eines Reduktionsfaktors für das Krebsrisiko nach Expositionen durch niedrige Dosisleistungen aus.

Die Strahlenschutzkommission hat die Empfehlung „Krebsrisiko durch mehrjährige Expositionen mit Dosen im Bereich des Grenzwertes für die Berufslebensdosis nach § 56 StrlSchV“ auf der 215. Sitzung am 20. April 2007 verabschiedet.


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