Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 217. Sitzung der SSK am 20./21.09.2007
Veröffentlicht im BAnz Nr. 38a vom 07.03.2008
Interventionelle radiologische Maßnahmen sind mit einer im Vergleich zu den üblichen röntgendiagnostischen Untersuchungen hohen Strahlenexposition verbunden. Diese resultiert aus der meist hohen Dosisleistung, den häufig langen Durchleuchtungszeiten und hohen Aufnahmezahlen. Der Erfolg der interventionellen Radiologie erklärt sich aus dem im Vergleich zu operativen Eingriffen geringeren Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko und führte zu hohen Zuwachsraten. Zum Teil werden neue Therapieoptionen bei Patienten, die z.B. für eine Operation nicht in Frage kommen, erst durch die interventionelle Radiologie möglich. Beispiele sind Stentbehandlung und Lyse in den Koronararterien, die Ablation von Raumforderungen der Leber mittels Hochfrequenz- oder Laser-Sonden oder die Therapie von cerebralen Aneurysmen und vaskulären Malformationen.
Eine Expertengruppe des Ausschusses „Strahlenschutz in der Medizin “ der SSK hat sich bereits 1996 mit der Problematik befasst und Untersuchungsfrequenzen erhoben, die Strahlenexposition von Patient und Personal betrachtet, Orientierungswerte festgelegt und Empfehlungen zur Dosisreduzierung gegeben, die technische Anforderungen, organisatorische Maßnahmen und die Qualifikation der interventionell tätigen Ärzte umfassen. Diese Empfehlungen wurden 2007 grundlegend aktualisiert und überarbeitet, wobei insbesondere die Neuroradiologie und die Besonderheiten der Kardiologie berücksichtigt wurden.
Die Empfehlung „Interventionelle Radiologie“ wurde auf der 217. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 20./21. September 2007 verabschiedet.