Möglichkeiten epidemiologischer Studien zum Zusammenhang von Kinderleukämie und natürlicher Radon-Exposition

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 217. Sitzung der SSK am 20./21.09.2007

Veröffentlicht im BAnz Nr. 21a vom 07.02.2008

Kurzinformationen

Ausgelöst durch die französische Studie „Childhood leukemia incidence and exposure to indoor radon, terrestrial and cosmic gamma radiation“, Health Phys 90(6), 569-579 (2006) von A. S. Evrard und weiteren Mitautoren, in der regionale Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von Kinderleukämien und der natürlichen Hintergrundstrahlung untersucht worden waren, wurde die Frage aufgeworfen, ob die Durchführung einer entsprechenden Studie auch für Deutschland sinnvoll sei.

Die Frage nach der Zweckmäßigkeit einer Studie mit ähnlicher Zielsetzung für Deutschland betrifft sowohl die Durchführbarkeit selbst, d.h. insbesondere die Frage nach dem notwendigen Studienumfang und der Verfügbarkeit und Qualität von Datenquellen, als auch die Aussagekraft der zu erwartenden Ergebnisse aufgrund des Studienansatzes.

Zusammenfassend lauten die Empfehlungen der SSK zu epidemiologischen Studien zum Zusammenhang von Kinderleukämien und natürlicher Radon-Exposition folgendermaßen:

  • Wegen der geringen Aussagekraft ökologischer Studien empfiehlt die SSK, wie bereits in einer Reihe ähnlicher Fragestellungen zuvor, keine Untersuchung mit diesem Ansatz durchzuführen.
  • Aufgrund der zu erwartenden geringen Effekte und der daraus resultierenden notwendigen großen Fallzahlen hält die SSK eine Fall-Kontrollstudie zu dieser Thematik in Deutschland für nicht durchführbar.
  • Sollten sich Überlegungen zur Durchführung einer internationalen Fall-Kontrollstudie ergeben, so empfiehlt die SSK, zunächst in einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeiten und die Aussagekraft einer solchen Studie zu untersuchen.

Die Strahlenschutzkommission hat die Empfehlung „Möglichkeiten epidemiologischer Studien zum Zusammenhang von Kinderleukämie und natürlicher Radon-Exposition“ auf der 217. Sitzung am 20./21. September 2007 verabschiedet.


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