Kerntechnisches Regelwerk – Modul 9 "Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke: Anforderungen an den Strahlenschutz" – Entwurf – Revision B

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 217. Sitzung der SSK am 20./21.09.2007

Veröffentlicht im BAnz Nr. 12 vom 23.01.2008

Kurzinformationen

Das Bundesumweltministerium beabsichtigt mit der Erarbeitung und Bekanntgabe neuer Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke wesentliche Teile des Kerntechnischen Regelwerks entsprechend dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu aktualisieren. Die verschiedenen Themenbereiche werden in insgesamt 11 Fachmodulen bearbeitet, von denen das Modul 9 die Anforderungen an den radiologischen Arbeitsschutz und an die Maßnahmen und Einrichtungen im Bereich des Strahlenschutzes behandelt. Die Strahlenschutzverordnung, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und die Richtlinien sollen aber auch künftig für die Ausgestaltung von Genehmigungen und Auflagen sowie für aufsichtliche Maßnahmen maßgebend sein.

Das Bundesumweltministerium hat die Strahlenschutzkommission um Beratung und Begutachtung der Revision B des Entwurfs zu Modul 9 gebeten.

In ihrer Bewertung weist die Strahlenschutzkommission darauf hin, dass für den Strahlenschutz bereits ein umfassendes untergesetzliches Regelwerk vorliegt. Die Stellungnahme beinhaltet die generellen Anmerkungen der Strahlenschutzkommission zum fachlichen Inhalt des Entwurfs. Ergänzt wird die Stellungnahme durch eine umfangreiche Liste konkreter Kommentare / Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Textentwurf der Revision B für Modul 9.

Die Strahlenschutzkommission ist der Auffassung, dass die Module des neuen Kerntechnischen Regelwerks vom Bundesumweltministerium erst dann veröffentlicht werden sollten, wenn der Status, die rechtliche Einordnung und die Verbindlichkeit geklärt sind. Darüber hinaus sollten verbindliche detaillierte Festlegungen, die z. B. durch den Wegfall der RSK-Leitlinien in Modul 9 aufgenommen wurden, gestrichen und in neue oder bestehende Regeln überführt werden.

Die Strahlenschutzkommission hat die Stellungnahme zum Kerntechnischen Regelwerk – Modul 9 „Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke: Anforderungen an den Strahlenschutz“ – Entwurf – Revision B auf der 217. Sitzung am 20./21. September 2007 verabschiedet.


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