Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 220. Sitzung der SSK am 05./06.12.2007
Veröffentlicht im BAnz Nr. 152a vom 08.10.2008
Gemäß den neuen Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ist künftig durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde ein Konzept für die Information der Öffentlichkeit zu erstellen und in die besonderen Katastrophenschutzpläne aufzunehmen.
Mit dieser SSK-Empfehlung werden Anregungen und Hinweise gegeben, die bei der Erstellung des geforderten Konzeptes hilfreich sein können. Aus der Gesamtheit der in dieser Empfehlung zusammengefassten Vorschläge können die für die Information der Öffentlichkeit zuständigen Behörden die für sie relevanten Maßnahmen auswählen. Die zuständigen Behörden sollen entsprechend den regionalen Gegebenheiten nach ihren Möglichkeiten planen und in einem stetigen Prozess der Verbesserung und der vertieften Zusammenarbeit mit anderen Institutionen möglichst viel der Empfehlungen des Leitfadens umsetzen.
Die Strahlenschutzkommission hat die Empfehlung „Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Notfällen“ in der 220. Sitzung am 05./06. Dezember 2007 verabschiedet.