Neue Entwicklungen in den Bereichen der Ultraviolettstrahlung und der Infrarotstrahlung

Zusammenfassung und Bewertung der SSK-Klausurtagung 2006

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 220. Sitzung der SSK am 05./06.12.2007

Veröffentlicht im BAnz Nr. 100 vom 08.07.2008

Kurzinformationen

Die SSK-Klausurtagung zum Thema „Neue Entwicklungen in den Bereichen der Ultraviolettstrahlung und der Infrarotstrahlung“ fand am 15. und 16. November 2006 in Hamburg statt.

Die Vorträge boten einen Überblick über

  • die wichtigsten Hautkrebsformen, ihre klinischen Erscheinungsbilder, die Risikofaktoren und -gruppen,
  • die Rolle der Krebsregister bei der Beantwortung offener Fragen in der Hautkrebsepidemiologie und bei Screeningmaßnahmen,
  • den Stand des Wissens zu biologischen Wirkungen von UV-Strahlung,
  • Fragen des Sonnenschutzes (z.B. textiler Sonnenschutz, Sonnencremes),
  • das UV-Personenmonitoring und die Referenzdatenbank zu individuellen UV-Expositionen als ein Mittel für die Risikobewertung und Prävention,
  • die Ergebnisse einer von IARC durchgeführten Metaanalyse „the association of use of sunbeds with cutaneous malignant melanoma and other skin cancers: a systematic review“,
  • den von EUROSKIN entworfenen „code of practice for artifical tanning“,
  • den Themenkomplex „Sonnenschutz und Vitamin-D”,
  • die Notwendigkeit des Strahlenschutzes im UV-Bereich,
  • die gesundheitliche Wirkung von Infrarot-A-Strahlung,
  • die Notwendigkeit des Strahlenschutzes im IR-Bereich (ICNIRP-Statement),
  • Präventionsstrategien aus Sicht der Deutschen Krebshilfe.

Insgesamt hat die Klausurtagung zu wichtigen Ergebnissen geführt. So wurden der Wissensstand über Hautkrebs zusammengefasst und Forschungsempfehlungen in den Bereichen natürliche und künstliche UV-Strahlung sowie IR-Strahlung erarbeitet. Die Beiträge zeigten die Notwendigkeit auf, die Solariennutzung zu regulieren, die Bestrahlungsstärke zu begrenzen und insbesondere die Nutzung durch Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten. Einer EU-Regelung zur Folge, dürfen neue Geräte in Sonnenstudios nur zum Einsatz kommen, wenn sie eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m2 nicht überschreiten.

Die zusammenfassende Bewertung der Klausurtagung 2006 „Neue Entwicklungen in den Bereichen der Ultraviolettstrahlung und der Infrarotstrahlung“ hat die Strahlenschutzkommission in ihrer 220. Sitzung am 05./06. Dezember 2007 verabschiedet.

Die Publikation der einzelnen Vortragsmanuskripte sowie der zusammenfassenden Bewertung ist in der Reihe „Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission“ in Vorbereitung.


© Strahlenschutzkommission