Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 221. Sitzung der SSK am 21./22.02.2008
Veröffentlicht im BAnz Nr. 120 vom 12.08.2008
In den Beratungen der SSK wurde geprüft, ob die Anforderungen des § 6 StrlSchV erfüllt sind und der Stand von Wissenschaft und Technik bei der Auslegung und den getroffenen Maßnahmen berücksichtigt ist. Insbesondere wurde geprüft,
Die Freigabe war nicht Gegenstand des Antrages und wurde deshalb auch nicht in die Begutachtung mit einbezogen. Dessen ungeachtet wird in der Stellungnahme auf einen Widerspruch in den Antragsunterlagen hingewiesen.
Aus der Beratung in der SSK ergaben sich einige Hinweise zur 1. SG KWO und für die nachfolgenden Abbauschritte, die in der Stellungnahme der SSK aufgeführt und begründet sind.
Die potenziellen Strahlenexpositionen für die Referenzpersonen durch die beantragten Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Fortluft und dem Abwasser liegen ausreichend unterhalb der Grenzwerte des § 47 StrlSchV.
Die SSK hält die Festlegungen zur Überwachung und Planung der Arbeiten hinsichtlich des radiologischen Arbeitsschutzes für sinnvoll und angemessen. Die SSK weist allerdings darauf hin, dass sie – unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus anderen Stilllegungsprojekten, bei denen der Planungswert für die Jahreskollektivdosis üblicherweise 1 Sv beträgt – die im Sachstand/Sicherheitsbericht angegebene Jahreskollektivdosis von 2 Sv unabhängig vom Abbauabschnitt für zu hoch hält. Sie erwartet unter Berücksichtigung des Erfolges der Systemdekontamination und der Anwendung von ALARA-Konzepten eine deutliche Unterschreitung dieses Wertes.
Bezüglich des bewerteten Störfallspektrums sind alle möglichen Störfälle umfassend betrachtet worden. Die Ergebnisse zeigen, dass der Dosiswert für die effektive Dosis nach § 50 StrlSchV in Verbindung mit § 117 Abs. 18 StrlSchV für die radiologisch repräsentativen Störfälle deutlich unterschritten wird.
Die Strahlenschutzkommission hat die Stellungnahme zur 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Obrigheim auf der 221. Sitzung am 21./22. Februar 2008 verabschiedet.