Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 222. Sitzung der SSK am 15./16.04.2008
Veröffentlicht im BAnz Nr. 130 vom 28.08.2008
Bei sinnvollen Fragestellungen kann in der medizinischen Forschung unter Beachtung wissenschaftlicher und ethischer Grundsätze ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Untersuchung von gesunden Probanden die Organdosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen erreicht werden können.
Realistische Szenarien, die für Probanden bei eingehaltenem Grenzwert der effektiven Dosis von 20 mSv zu einer Überscheitung der Organdosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen führen würden, sind in der Nuklearmedizin wenig wahrscheinlich. Im Bereich der Röntgenverordnung sind im diagnostischen Bereich keine sinnvollen Fragestellungen vorstellbar, die bei Probanden zu einer Überschreitung der Organdosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen führen würden. Die bestehenden Kontrollmöglichkeiten durch die Zustimmung der Ethikkommission und die Genehmigung durch das BfS sind in jedem Fall ausreichend, um dafür zu sorgen,
Die Strahlenschutzkommission hat die Stellungnahme „Prüfung der Notwendigkeit der Festlegung von Organdosen für gesunde Probanden in der medizinischen Forschung“ in der 222. Sitzung am 15./16. April 2008 verabschiedet.