Eingangsvoraussetzungen und Erwerb der erforderlichen Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizinischen Physik

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 224. Sitzung der SSK am 03.07.2008

Veröffentlicht im BAnz Nr. 32 vom 27.02.2009

Kurzinformationen

Für den Strahlenschutz nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung müssen, analog zu den medizinischen Fachkunde- und Kenntnisregelungen, Festlegungen zum Erwerb und Erhalt von Kenntnissen und Fachkunden für medizinphysikalische Tätigkeiten getroffen werden. Dies betrifft sowohl die Eingangsvoraussetzungen (Ausbildung), den Erwerb der Sachkunde, den erfolgreichen Besuch von Strahlenschutzkursen als auch die mindestens alle 5 Jahre zu erfolgende Aktualisierung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz.

Die SSK empfiehlt, dass der Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten auf der Basis eines Master-Abschlusses in Verbindung mit einem Bachelor-Abschluss, jeweils in physikalisch-technischer Ausrichtung, beruhen sollte. Die bisher noch üblichen berufsberechtigenden Abschlüsse nach einem Diplom-Studium an einer Hochschule bzw. einer Berufsakademie sollen in einer Übergangsregelung als Eingangsvoraussetzung zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten berechtigen.

Ferner empfiehlt die SSK, dass ein Abschluss als Bachelor in einer physikalisch-technischen Fachrichtung eine Eingangsvoraussetzung für den Erwerb von erforderlichen Kenntnissen in Medizinischer Physik sein soll. Diese Weiterbildung führt zum Berufsbild Medizinphysikalischer Assistent (MPA). Ein Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE) kann anschließend nach dem Erwerb eines Master-Abschlusses unter Nachweis der erforderlichen Sachkunde und mit den Bescheinigungen über die erforderlichen Strahlenschutzkurse erreicht werden.

Der für die Erteilung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten erforderliche Sachkundeerwerb kann auch in das Curriculum eines dezidierten, von den zuständigen Behörden hierfür anerkannten Masterstudiengangs integriert sein.

Die SSK empfiehlt weiterhin, im Rahmen der anstehenden Änderung von Röntgen- und Strahlenschutzverordnung in den jeweiligen Begriffsbestimmungen den Text über die Eingangsvoraussetzungen des Medizinphysik-Experten anzupassen.

Die Strahlenschutzkommission hat die Stellungnahme „Eingangsvoraussetzungen und Erwerb der erforderlichen Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizinischen Physik“ in ihrer 224. Sitzung am 03. Juli 2008 verabschiedet.


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