Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 228. Sitzung der SSK am 28.10.2008
Mit Schreiben vom 04.07.2008 hatte das BMU die ESK und die SSK beauftragt, zur Sicherheit der Schachtanlage Asse II zu beraten. Die erste von zwei Teilfragen des BMU wurde durch die „Gemeinsame Stellungnahme von ESK und SSK zur Schachtanlage Asse II – Plausibilitätsprüfungen der Angaben des Betreibers“ beantwortet. Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der zweiten Teilfrage: Sind ergänzende Messungen zu Kontaminationen im Grubengebäude erforderlich, um Ausmaß und Herkunft von Kontaminationen sowie daraus resultierende Strahlenexpositionen für das Personal und die Bevölkerung abschätzen zu können?
ESK und SSK stellen in dieser Stellungnahme Rahmenbedingungen und Anforderungen für Untersuchungen und Messungen zusammen. Die Untersuchungen und Messungen beziehen sich auf die Erhebung geowissenschaftlicher Sachverhalte zu Grubengebäude und Deckgebirge und radiologischer Sachverhalte. Zu den geowissenschaftlichen Sachverhalten gehören insbesondere die Stabilität des Grubengebäudes, Herkunft und Ausmaß der Lösungszuflüsse sowie Hydrologie und Wegsamkeiten in der Asse. Zu den radiologischen Sachverhalten gehören die Art und Weise der Schadstofffreisetzung aus den Inventaren, ihre Ausbreitung im Grubengebäude und gegebenenfalls ihre Ableitung und Freisetzung in die Umwelt. Dabei wird auch die Frage berücksichtigt, welche Messungen und Erhebungen im Hinblick auf die Ableitung von Schlussfolgerungen zum weiteren Vorgehen in der Schachtanlage Asse von Bedeutung sind.
Die gemeinsame Stellungnahme der ESK und der SSK zur Schachtanlage Asse II – Empfehlungen für Untersuchungen wurde von der SSK in ihrer 228. Sitzung am 28. Oktober 2008 und von der ESK in ihrer 4. Sitzung am 06. November 2008 verabschiedet.