Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 231. Sitzung der SSK am 09./10.12.2008
Veröffentlicht im BAnz Nr. 57a vom 16.04.2009
Die Einführung eines bevölkerungsbasierten, qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings in Deutschland zielt auf eine Reduktion der Brustkrebsmortalität unter den anspruchsberechtigten Frauen. Die Anwendung der Mammographie, einer auf Röntgenstrahlung beruhenden Methode, unterliegt den Grundsätzen des Strahlenschutzes. Die SSK wurde beauftragt, geeignete Rahmenbedingungen für eine Evaluierung von Nutzen und Risiken des qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings in Deutschland zu empfehlen.
Um eine nachhaltige Evaluierung von Nutzen und Risiken des qualitätsgesicherten deutschen Mammographie-Screening-Programms zu erlauben, empfiehlt die SSK, dass die Evaluierung der Wirksamkeit des deutschen qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings durch ausgewiesene Fachwissenschaftler erfolgt. Entsprechende Evaluierungsprojekte müssen in transparenter Weise vergeben werden. Die Evaluierung ist unabhängig von den am Screening-Programm Beteiligten durchzuführen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die wissenschaftliche (externe) Evaluierung in Zusammenarbeit mit den epidemiologischen Krebsregistern erfolgen kann. Für wissenschaftliche Zwecke zur Evaluierung von Nutzen und Risiken des Screening-Programms müssen sämtliche Daten, auch diejenigen, die aus Prozess-Evaluierungsprozessen hervorgehen, anonymisiert zugänglich gemacht werden.
Die Strahlenschutzkommission hat die Empfehlung „Evaluierung von Nutzen und Risiken im qualitätsgesicherten Mammographie-Screening in Deutschland“ in der 231. Sitzung am 09./10. Dezember 2008 verabschiedet.