Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 233. Sitzung der SSK am 19./20.03.2009
Veröffentlicht im BAnz Nr. 175 vom 19.11.2009
Der Tragezeitraum eines Personendosimeters wird durch die maximal mögliche Messzeit bestimmt, innerhalb derer das Dosimeter die PTB-Anforderungen uneingeschränkt erfüllt. Diese maximale Messzeit ist u. a. abhängig von der Unsicherheit der natürlichen Umgebungsstrahlung in Verbindung mit der in der Empfehlung der SSK vom 28.02.2002 „Anforderungen an Personendosimeter“ geforderten unteren Messbereichsgrenze für Personendosimeter zur Messung der Tiefen-Personendosis Hp(10) von 0,1 mSv. Bei Subtraktion eines Pauschalwertes für die natürliche Umgebungsstrahlung wäre ein Tragezeitraum von maximal drei Monaten zulässig. Eine längere Tragezeit erfordert detailliertere Kenntnisse über den Strahlungsuntergrund (Strahlungsuntergrund während und außerhalb des Tragens des Dosimeters durch die Person). Dies wäre jedoch im Routinebetrieb mit einem erheblich höheren logistischen und finanziellen Aufwand verbunden.
Die Strahlenschutzkommission empfiehlt daher, dass zur Einhaltung der im Eichrecht vorgeschriebenen Genauigkeiten bei der amtlichen personendosimetrischen Überwachung, unabhängig von der Bauart des amtlichen Personendosimeters, eine Verlängerung des Tragezeitraumes nur bis zu drei Monaten möglich sein sollte. Weitere Verlängerungen sollten nur dann zugelassen werden, wenn ein Strahlenschutzverantwortlicher zusammen mit seiner zuständigen Messstelle ein Verfahren mit höherer Genauigkeit nachweisen kann. Dies sollte in einer Novelle der Verordnungen (StrlSchV, RöV) in folgender Weise berücksichtigt werden:
„Die Behörde kann gestatten, dass Dosimeter in Zeitabständen bis zu drei Monaten der Messstelle einzureichen sind. Diese Frist kann von der Behörde um weitere drei Monate verlängert werden, wenn die Anforderungen an die Dosimeter eingehalten werden. Dabei sind auch die Charakteristika der Strahlungsfelder, in denen die Personendosis gemessen wird, zu berücksichtigen.“
Die Strahlenschutzkommission hat die Empfehlung „Tragezeiten von Personendosimetern“ in der 233. Sitzung am 19./20. März 2009 verabschiedet.