Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 234. Sitzung der SSK am 14.05.2009
Veröffentlicht im BAnz Nr. 180a vom 27.11.2009
Die Augenlinse muss als sehr strahlenempfindliches Organ angesehen werden.
Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) schätzt, dass radiogene Linsentrübungen (Katarakte) bei akuter Exposition ab einer Schwellendosis in der Größenordnung von 0,5 - 2 Gy bzw. bei Langzeitexposition von 5 - 6 Gy ausgelöst werden.
Die nationalen und internationalen Strahlenschutzgremien haben der besonderen Strahlenempfindlichkeit der Augenlinse durch die Einführung von speziellen Grenzwerten Rechnung getragen. So legt die Strahlenschutzverordnung in § 55 bei beruflicher Strahlenexposition einen Grenzwert der Organdosis für die Augenlinse von 150 mSv/Jahr und für Personen unter 18 Jahren von 15 mSv/Jahr fest.
Neuere epidemiologische Untersuchungen wurden vor allem an Überlebenden der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki, an Liquidatoren des havarierten Reaktors in Tschernobyl sowie an „radiologic technologists“ in den USA durchgeführt. Dabei bewegten sich die niedrigsten gemessenen bzw. rekonstruierten Strahlendosen im Bereich von 5 - 100 mGy. Nach diesen Studien ist die Schwellendosis für strahleninduzierten Katarakte mit hoher Wahrscheinlichkeit < 0,8 Gy.
In verschiedenen Studien wurden eine Erhöhung der Kataraktrate nach Strahlenexpositionen in der Größenordnung von 0,5 Gy und relative Risiken von ungefähr 1,5 nach Strahlenexposition von 1 Gy beobachtet.
Die Strahlenschutzkommission empfiehlt in Anbetracht der gegenwärtigen Datenlage:
Die Strahlenschutzkommission hat die Empfehlung „Strahleninduzierte Katarakte“ mit wissenschaftlicher Begründung in ihrer 234. Sitzung am 14. Mai 2009 verabschiedet.