Geschlechtsspezifische Unterschiede der Strahlenempfindlichkeit – epidemiologische, klinische und biologische Studien

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 236. Sitzung der SSK am 17./18.09.2009

Veröffentlicht im BAnz Nr. 93 (Beilage) vom 25.06.2010

Kurzinformationen

In den letzten Jahren wurden von einigen nationalen und internationalen Institutionen (NRC, UNSCEAR, ICRP) Berichte und Empfehlungen zum Risiko durch Exposition mit ionisierender Strahlung verfasst. In diesen Dokumenten wird diskutiert, dass die Strahlenempfindlichkeit von menschlichem Gewebe geschlechtsspezifische Unterschiede aufweisen könnte.

Vor diesem Hintergrund hat das BMU mit Schreiben vom 16.01.2008 die Strahlenschutzkommission beauftragt, die Ergebnisse der derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Studien zu dieser Thematik zu bewerten.

Im Rahmen ihrer Stellungnahme kommt die Strahlenschutzkommission zu der Bewertung, dass auf Grund der vorliegenden begrenzten Datenlage sowohl bei den klinischen Studien als auch den biologischen Experimenten und der zum Teil widersprüchlichen Ergebnisse der epidemiologischen Studien gegenwärtig keine eindeutigen Aussagen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Strahlenempfindlichkeit möglich sind. Die zum Teil in den Stellungnahmen anderer nationaler und internationaler Institutionen zum Ausdruck gebrachte Sicherheit der Aussagen zu einer generell erhöhten Strahlenempfindlichkeit der Frau kann die SSK nach Analyse der Einzelstudien nicht nachvollziehen.

Nach sorgfältiger Analyse kommt die Strahlenschutzkommission daher zu dem Schluss, dass eine Berücksichtigung möglicher geschlechtsspezifischer Unterschiede bei der Strahlenempfindlichkeit im Strahlenschutz gegenwärtig nicht notwendig ist.

Die Kommission weist darauf hin, dass Forschungsbedarf besteht, um mögliche geschlechtsspezifische Unterschiede in der strahleninduzierten Inzidenz von Tumoren in einzelnen Organen und in der Strahlenempfindlichkeit von Gesamtorganismen sicher nachzuweisen und auf der Grundlage der molekularen, zellulären und geweblichen Reaktionen auf Bestrahlung zu verstehen. Zukünftige Studien sollten schon in der Konzeptionsphase im Hinblick auf spätere Evaluierung geschlechtsspezifischer Unterschiede im Strahlenrisiko optimiert werden.

Die Strahlenschutzkommission hat die Stellungnahme „Geschlechtsspezifische Unterschiede der Strahlenempfindlichkeit – epidemiologische, klinische und biologische Studien“ in der 236. Sitzung am 17./18. September 2009 verabschiedet.


© Strahlenschutzkommission