Verwendung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Jod

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 294. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 26. April 2018, geändert in der 298. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 6. Februar 2019
Veröffentlicht im BAnz AT 07. Mai 2019 B4

Abstract

Auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Reaktorunfall in Fukushima und der aktuellen Leitlinie der WHO zur Jodblockade der Schilddrüse (im Folgenden Jodblockade genannt) hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission (SSK) um Überprüfung der zuletzt 2011 veröffentlichten Merkblätter zur „Verwendung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse bei einem kerntechnischen Unfall“ (die sog. Jodmerkblätter) gebeten.
Die Überprüfung ergab sowohl im Merkblatt für Ärzte und Apotheker als auch im Merkblatt für die Bevölkerung insgesamt nur geringfügigen Bedarf an inhaltlichen Änderungen. Die Merkblätter wurden aber mit dem Ziel der besseren Verständlichkeit und der umfassenderen Information über das Schutzkonzept redaktionell überarbeitet und ergänzt.
Ziel der Jodblockade in Form der Einnahme von hohen Dosen stabilen Jods (wissenschaftliche Schreibweise Iod) in der Größenordnung des 100- bis 1 000fachen der täglichen Nahrungszufuhr ist in erster Linie die Verhinderung von strahleninduziertem Schilddrüsenkrebs bei besonders vulnerablen Gruppen der Bevölkerung (Ungeborene, Kinder und Jugendliche). Schwangere und Stillende zählen auch zur Gruppe der besonders vulnerablen Personen, da über sie die Ungeborenen und die Säuglinge geschützt werden.
Den für die Planung der Jodblockade zuständigen Behörden wird nachdrücklich empfohlen, die Ärzte und Apotheker in potenziellen Verteilungsgebieten vorab mit den Jodmerkblättern und Informationen über die Jodblockade zu versorgen, z. B. durch Hinweise auf die Internetseite www.jodblockade.de. Es wird weiterhin empfohlen, das Thema Jodblockade im Rahmen der ärztlichen Fortbildung zu behandeln.