Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus – Technische Aspekte und biologische Wirkungen im unteren Frequenzbereich (FR1, bis ca. 7 GHz)

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 317. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 09./10. Dezember 2021
Bekanntmachung im BAnz AT 26. September 2022 B3

Es wird überprüft, ob der 5G-Mobilfunk neue Aspekte im Strahlenschutz mit sich bringt.

Warum ist das Thema wichtig?

Der 5G-Mobilfunk ist den bisher eingesetzten Mobilfunksystemen (insbesondere LTE) technisch sehr ähnlich. Er nutzt aber zum Teil andere Funkfrequenzen und modernere Antennentechnologien. Wenn sich biologische Wirkungen auf den Menschen dadurch ändern, müssten eventuell Regelungen für Grenzwerte angepasst werden.

Welche Fragen werden behandelt?

  • Welche technischen Neuerungen bringt der 5G-Mobilfunk?
  • Wie ist der aktuelle Stand der Forschung zu den biologischen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern, die aktuell beim Mobilfunk entstehen?
  • Ändert sich dadurch die wissenschaftliche Bewertung möglicher Einflüsse auf die Gesundheit?
  • Haben die Grundlagen, auf denen die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung basieren, weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit?

Was sind die Kernaussagen der SSK zu diesem Thema?

  • Frequenzbereich und Signalstruktur bei 5G unterscheiden sich grundsätzlich nicht wesentlich von denen des LTE-Mobilfunkstandards (4G). Dies gilt für die Anlagen der aktuell in Deutschland im Aufbau befindlichen 5G-Netze (Frequenzen bis 7 GHz). Auch die von Endgeräten erzeugten Hochfrequenzimmissionen unterscheiden sich nicht nennenswert vom 4G-Standard.
  • Gesundheitliche Risiken für Menschen liegen nicht vor. Das kann auf Basis des aktuellen Standes der Forschung für den genutzten Frequenzbereich und bei Einhaltung gültiger Grenzwerte gefolgert werden.
  • Die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen sowie die Vorgaben zur Produktsicherheit sind in ihrer Schutzfunktion ausreichend. Diese Feststellung basiert auf den aktuellen Erkenntnissen der Forschung.
  • Internationale Expertengremien, die in den letzten etwa zehn Jahren vergleichbare Bewertungen durchgeführt haben, kamen übereinstimmend zu ähnlichen Schlussfolgerungen.

Abstract

Als eine Weiterentwicklung der bisherigen Mobilfunksysteme 2G, 3G und 4G wurde in Deutschland im Jahr 2019 mit der Einführung des Mobilfunks der fünften Generation (5G) begonnen. Der 5G-Mobilkommunikationsstandard wird als Kerntechnologie für die Digitalisierung der Industrie, automatisierte und vernetzte Verkehrssysteme, Internet der Dinge und viele andere technische Entwicklungen angesehen. Alle Mobilfunksysteme arbeiten mittels der Aussendung hochfrequenter elektromagnetischer Felder.

Vor diesem Hintergrund beurteilte die Strahlenschutzkommission, ob aus aktueller Sicht der Forschung die Grundlagen, auf denen die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen (Sendeanlagen und Endgeräte) basieren, weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit besitzen. Dabei befasst sich die vorliegende Stellungnahme nur mit den biologischen und gesundheitlichen Aspekten von Hochfrequenzfeldern im bisher bereits intensiv für die Mobilkommunikation genutzten Frequenzbereich bis etwa 7 Gigahertz (Frequency Range 1, FR1), der auch in den aktuellen 5G-Netzen genutzt wird. Zusätzlich werden besondere technische Aspekte der neuen 5G-Technologie betrachtet und ihre Auswirkungen auf die zu erwartende Hochfrequenzimmission und die Exposition der Bevölkerung beurteilt. Eine Bewertung von 5G-Anwendungen im zukünftig genutzten Frequenzbereich oberhalb 20 Gigahertz (FR2) wird in einer weiteren Stellung­nahme der SSK vorgenommen werden.

In Teil I der vorliegenden Stellungnahme nimmt die Strahlenschutzkommission bezüglich der technischen Aspekte der 5G-Technologie Stellung, während sie in Teil II eine Beurteilung zum Stand der Forschung hinsichtlich biologischer und gesundheitlicher Auswirkungen hochfrequenter Felder im Frequenzbereich FR1 vornimmt.