Strahlenexposition von Personen durch nuklearmedizinisch untersuchte Patienten
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 152. Sitzung der SSK am 23./24. April 1998
Veröffentlicht im BAnz Nr. 208 vom 05. November 1998
Abstract
Während das in einer nuklearmedizinischen Abteilung tätige Personal der personendosimetrischen Überwachung unterliegt, und damit ihre aus dem Umgang mit nuklearmedizinisch untersuchten Patienten resultierende Strahlenexposition erfaßt wird, ist dies bei dem Personal anderer Abteilungen (z.B. Ärzten, Pflegepersonal, Transportdienst, MTA) sowie Angehörigen und solchen Personen, die in dem Zeitraum zwischen Injektion des Radionuklides und Untersuchung sowie nach der Untersuchung Kontakt zum Patienten haben, nicht der Fall. Dies hat zum Teil zu erheblichen Verunsicherungen über die aus der Strahlenexposition resultierende Gefährdung sowie zu ungerechtfertigten behördlichen Auflagen geführt. Aus diesem Grund hat die Strahlenschutzkommission die Problematik aufgegriffen und für die häufigsten Untersuchungen und gebräuchlichsten Radiopharmaka unter Zugrundelegung realistischer Szenarien umfangreiche Dosisabschätzungen durchgeführt. Sie ist dabei zu folgenden Schlußfolgerungen und Empfehlungen gelangt:
Bei beruflich bedingten Patientenkontakten des Pflegepersonals auf der Krankenstation, des Stationsarztes bei der Untersuchung des Patienten, des transportierenden Personals sowie des eine Röntgenaufnahme durchführenden technischen Personals wird, wie von der EU empfohlen, eine jährliche effektive Dosis von 1 mSv nicht überschritten. Demzufolge sind keine besonderen Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich. Lediglich Ärzte oder Angehörige des technischen Assistenzpersonals, die häufig mit Patienten kurz nach Applikation des Radiopharmakons, beispielsweise bei der Durchführung von Funktionsuntersuchungen (Ultraschall), in engen Kontakt kommen, könnten höhere Expositionen erhalten. Die SSK fordert, durch organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, daß auch für diese Personen die jährliche effektive Dosis den Wert von 1 mSv nicht überschreitet.
Angehörige und andere Personen, die einen Patienten während der Untersuchung begleiten oder sich danach gemeinsam mit ihm in der Wohnung aufhalten, werden ebenfalls nur gering exponiert. Dabei wurde auch der enge Kontakt zwischen einer Mutter oder einer anderen Bezugsperson und einem Kind berücksichtigt. Gleiches trifft auf Personen zu, die einen Patienten im Krankenhaus besuchen, und für dessen Mitpatienten. Für den Kanalisationsarbeiter, der in der Nähe einer nuklearmedizinischen Einrichtung tätig ist, und für das Wäschereipersonal, das mit der möglicherweise kontaminierten Bettwäsche in Kontakt kommen könnte, wurden ebenfalls nur geringe Strahlendosen abgeschätzt.
Die Strahlenschutzkommission hält es nicht für erforderlich, aus Strahlenschutzgründen gesonderte Warteräume und sanitäre Einrichtungen für Patienten, denen Radionuklide zu diagnostischen Zwecken verabreicht wurden, zu fordern oder Abklinganlagen für diagnostisch eingesetzte Radiopharmaka einzurichten.