Stellungnahme der SSK zum "Geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetischer Felder und Wellen)" vom 9. Dezember 2002

Abstract

Der SSK lag unter dem o.g. Titel ein Entwurf einer EU-Richtlinie zur Begrenzung der beruflichen Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern vom 9. Dezember 2002 vor.

Dieser Entwurf einer EU-Richtlinie weist nach Meinung der SSK im Detail eine Reihe gravierender Schwachstellen auf. Nach dem Entwurf der EU-Richtlinie sollen – abweichend von den Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) – für alle Berufstätigen, unabhängig davon, ob sie berufsbedingt elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind oder nicht, gegenüber der Allgemeinbevölkerung ca. 5fach höhere Expositionen bis zu den von der ICNIRP vorgeschlagenen Referenzwerten für beruflich Exponierte zugelassen werden. Außerdem sieht der Entwurf vor, „Einschreitewerte“ (action levels) festzulegen, die so hoch angesetzt sind, dass sie bereits mit diesen Referenzwerten übereinstimmen. Erst bei Erreichen der „Einschreitewerte“ wäre der Arbeitgeber angehalten, Risikobewertungen vorzunehmen und Minimierungsstrategien auszuarbeiten, damit die von der ICNIRP empfohlenen Basisgrenzwerte eingehalten werden.

Die Strahlenschutzkommission stimmt diesem Konzept nicht zu. Sie hat deshalb in ihrer 184. Sitzung am 31. März/01. April 2003 eine Stellungnahme verabschiedet, in der zunächst dargelegt wird, weshalb das Konzept dieser EU-Richtlinie abzulehnen ist; daran anschließend werden konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet.