Grundsätze für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder und Wellen
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet in der 185. Sitzung der SSK am 03./04. Juli 2003
Veröffentlicht im BAnz Nr. 211 vom 12. November 2003
Abstract
Ausgangspunkt für diese Empfehlung war der Entwurf der EU-Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetischer Felder) vom 9. Dezember 2002.
Darin wird gefordert, die Differenzierung aufzugeben zwischen Arbeitnehmern im allgemeinen und beruflich exponierten Personen, also solchen, die zur Verrichtung ihrer Tätigkeit höheren Immissionen ausgesetzt werden müssen. Ausgehend von bestehenden deutschen Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern fasst daher die vorliegende Empfehlung die deutschen Grundsätze zum Arbeitnehmerschutz zusammen und soll zur Harmonisierung der deutschen Position in der europäischen Diskussion beitragen.
Den von der SSK formulierten Grundsätzen liegt die Überlegung zugrunde, im Rahmen der allgemeinen und vorsorglichen Schutzüberlegungen das Unvermeidbare zuzulassen und das Vermeidbare zu vermeiden, also höhere Expositionen dort zuzulassen, wo sie als charakteristische Begleiterscheinung der Tätigkeit zur Verrichtung der Arbeit erforderlich sind, und durch eine Rechtfertigungsverpflichtung zu motivieren, sie dort zu vermeiden, wo sie nicht notwendig sind.
Die SSK wendet sich damit gegen die dem EU-Richtlinienentwurf zugrunde liegende Intention, die Ausnahme zur Regel zu machen und wegen an wenigen Arbeitsplätzen maximal auftretenden Immissionen die Grenzwerte undifferenziert für alle Berufstätigen anzuheben.
Die Strahlenschutzkommission hat die angesprochene Empfehlung auf ihrer 185. Sitzung am 3./ 4. Juli 2003 verabschiedet.