Grundsätze bei der Ableitung von Emissionsstandards bei gleichzeitig betriebenen Feldquellen

Abstract

Elektrische und magnetische Felder und elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich 0 bis 300 GHz werden durch technische Geräte und Anlagen in immer vielfältigerer Weise und bei immer vollständigerer Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Frequenzspektrums erzeugt. Das häufige Auftreten multipler Expositionen und die nicht sachgerechte Umsetzung des EU-Mandats M/305 EN durch Normungsgremien (Ausschöpfung des Grenzwertes zu 100% durch einen einzigen Verursacher) bewogen die Strahlenschutzkommission, Grundsätze für eine praktikable Umsetzung der ICNIRP-Grenzwerte in Normenanforderungen für Geräte zu erarbeiten. Die SSK hat drei Regeln aufgestellt und daraus abzuleitende Maßnahmen empfohlen, die bei Ausschöpfung der Referenzfeldstärkewerte zu einem Drittel und zu zwei Drittel und bei Überschreitung von einem Drittel des Basisgrenzwertes gelten sollen. Die Regeln sind bei jenen Geräten anzuwenden, deren Funktion durch eine beabsichtigte Abgabe elektromagnetischer Felder in solche Umgebungsbereiche realisiert wird, die nicht nur bei günstigen Verhältnissen, sondern auch bei den in der Praxis möglichen ungünstigsten Bedingungen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs für den menschlichen Körper mindestens teilweise zugänglich sind (z.B. HF-Quellen für drahtlose Kommunikationsanwendungen, Induktionsöfen und -kochherde, Diebstahlwarnanlagen und „Magnetfeld- Wellnessgeräte“).

Diese Empfehlung ist in Band 64 der Reihe Veröffentlichung der Strahlenschutzkommission enthalten.