Vergleichende Bewertung der Evidenz von Krebsrisiken durch elektromagnetische Felder und Strahlungen

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 248. Sitzung der SSK am 14./15. April 2011
Veröffentlicht im BAnz Nr. 26 vom 15. Februar 2012

Abstract

Gesundheitsrisiken sind in unserer Lebenswelt allgegenwärtig und unvermeidbar. Wir alle sind ihnen bewusst oder unbewusst ausgesetzt. Das eigene Verhalten zum Schutz vor einem Risiko wird jedoch nicht nur von der objektiven Größe eines Risikos, sondern wesentlich auch von der subjektiven Wahrnehmung seiner Größe bestimmt. Dies ist der Grund, weshalb Risikofaktoren als bedrohlich wahrgenommen werden und die öffentliche Diskussion sogar dominieren können, denen aus wissenschaftlicher Sicht eine eher geringere Bedeutung zukommt, während andere Risikofaktoren unterschätzt werden, obwohl sie ein höheres Problembewusstsein rechtfertigen würden.

Um einen Beitrag zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion zu leisten, wurde die Strahlenschutzkommission vom Bundesumweltminister beauftragt, einen auf objektiven Kriterien basierenden nachvollziehbaren Vergleich der Risiken elektrischer und magnetischer Felder sowie elektromagnetischer Wellen und Strahlungen der verschiedensten Frequenzbereiche von den statischen Feldern bis einschließlich der ionisierenden Strahlung vorzunehmen.

Um die Evidenz ausreichend differenzieren zu können, hatte die SSK bereits im Jahr 2001 eine Evidenz-Abstufung in drei Kategorien eingeführt, nämlich in Nachweis/ Verdacht/ Hinweis. Diese Abstufung wurde nun weiterentwickelt. Dies hat zur verbesserten Differenzierung der Evidenz in nun fünf Klassen geführt, indem die Evidenz (z. B. für einen Zusammenhang mit Krebserkrankungen) eingeteilt wird in „überzeugend (E3)“, „unvollständig (E2)“, „schwach (E1)“, „keine bzw. unzureichende Evidenz (E0)“ und „Evidenz für fehlenden Zusammenhang (EN)“. Darüber hinaus wurde für Fälle, in denen eine Evidenzeinstufung aufgrund einer unzureichenden Datenlage nicht möglich war, die Datenlage in drei Abstufungen bewertet, nämlich als „widersprüchliche (D2)“, „unzureichende (D1)“ und „fehlende Daten (D0)“.

Mit dieser Weiterentwicklung konnte im Rahmen der Stellungnahme die Evidenz für einen potenziellen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und Strahlungen und Krebserkrankungen in nachvollziehbarer Weise bewertet werden. Dabei hat sich die Beurteilung auf unterschiedliche wissenschaftliche Methoden gestützt, nämlich auf die Beiträge der verschiedenen wissenschaftlichen Ansätze. Dabei war zu entscheiden, mit welchem Gewicht deren Ergebnisse in die Gesamtbewertung eingehen sollen. Eine überproportionale Gewichtung einzelner Ansätze, z. B. epidemiologische Befunde, wird von der Strahlenschutzkommission nicht unterstützt. Aus der Sicht der SSK ist die Einbeziehung des bestehenden gesicherten Grundlagenwissens in die Bewertung unverzichtbar. Bei ausreichend konsistent vorliegendem Gesamtbild muss nicht gefordert werden, dass aus allen Untersuchungsansätzen Ergebnisse vorliegen. Es konnte daher z. B. auch bei elektrostatischen Feldern eine Bewertung vorgenommen werden, obwohl Daten von biologischen Untersuchungen fehlen, weil das Grundlagenwissen konsistent und überzeugend ist.

Insgesamt zeigt der Vergleich der Risiken elektrischer und magnetischer Felder sowie elektromagnetischer Wellen und Strahlungen, dass die wissenschaftlich abgeschätzte Evidenz für ein Krebsrisiko mit der in der Öffentlichkeit wahrgenommenen nicht immer übereinstimmt und dass z. B. in bisher weniger beachteten Frequenzbereichen mehr Risikobewusstsein gerechtfertigt wäre.