Rahmenempfehlungen für die Planung von Notfallschutzmaßnahmen durch Betreiber von Kernkraftwerken

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 242. Sitzung der SSK am 01./02. Juli 2010 und in der 429. Sitzung der RSK am 14. Oktober 2010
Ergänzung verabschiedet in der 468. Sitzung der RSK am 04.September 2014 und in der 271. Sitzung der SSK am 21. Oktober 2014
Veröffentlicht im BAnz AT 13. Mai 2015 B5

Abstract

Die anlageninterne Notfallschutzplanung der Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland ist darauf ausgerichtet, bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen (Notfällen) Auswirkungen auf die Umgebung zu verhindern oder, falls dies nicht mehr möglich ist, so gering wie möglich zu halten. Die Betreiber treffen hierfür anlagenintern organisatorische und technische Vorkehrungen. Außerdem tragen sie Sorge dafür, dass eine adäquate Anbindung und Information der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden sowie der sonstigen für den anlagenexternen Katastrophenschutz zuständigen Stellen sichergestellt ist.
Die Rahmenempfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) enthalten entsprechende Anforderungen an die anlageninterne Notfallschutzplanung der Betreiber von Kernkraftwerken. Sie werden regelmäßig an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst; die letzte Aktualisierung erfolgte im Jahr 2010. Die aktuellen Ergänzungen berücksichtigen Erkenntnisse, die in der Auswertung der Analysen des Unfalls in Fukushima Dai-ichi gewonnen wurden.
Abgrenzend zu den an dieser Stelle formulierten Anforderungen an die anlageninterne Notfallschutzplanung wird im Hinblick auf den anlagenexternen Notfallschutz auf die „Rahmenempfehlung für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ (GMBl Nr. 62/63 vom 19. Dezember 2008) verwiesen.