Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz von Personen bei Kontaminationen der Umwelt mit Alpha- und Betastrahlern

Abstract

Für Unfallszenarien, bei denen es zu Freisetzungen von Alpha- und Betastrahlern aus normalerweise umschlossenen und abgeschirmten Quellen kommen kann, fehlten bislang nuklidspezifische abgeleitete Richtwerte. Solche Szenarien - insbesondere in urbanen Umgebungen - könnten jedoch möglicherweise viele Menschen betreffen und die weitere Nutzung (Wohnen, Arbeiten) des kontaminierten Gebietes erheblich beeinträchtigen. Damit sind abgeleitete Richtwerte, die die Grundlage für die Überprüfung der Einhaltung des Eingreifrichtwertes bilden, für die Entscheidung über Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung unerlässlich.

Außerdem treten bei Ereignissen, die zu Alpha- oder Betakontaminationen führen, spezifische Probleme auf:

  • Vorhandene Kontaminationen können mit den bei den Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr üblichen Dosisleistungsmessgeräten in der Regel nicht nachgewiesen werden,
  • nuklidspezifische Messungen, z. B. mit Alpha-Spektrometrie, sind zeitaufwändig,
  • bei Betastrahlung ist die übliche konventionelle Strahlenschutzüberwachung der Einsatzkräfte nicht gewährleistet, da betaempfindliche Dosismeter weithin fehlen.

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt daher für Kontaminationen der Umwelt mit Alpha- und Betastrahlern als Eingreifrichtwert für die Auslösung von Schutzmaßnahmen eine effektive Dosis von 10 mSv. Sie leitet Richtwerte der Bodenkontamination für relevante Alpha‑ und Betastrahler ab und benennt Richtwerte der Hautdosis, bei deren Überschreitung eine Personendekontamination vorgenommen werden sollte. Darüber hinaus skizziert sie eine Schutzstrategie zur Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung und der Einsatzkräfte.