Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten bei medizinisch-radiologischen Tätigkeiten ‒ Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 2013/59/Euratom

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 289. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 25./26. September 2017
Veröffentlicht im BAnz AT 17. April 2018 B3

Abstract

Gemäß der in deutsches Recht umzusetzenden Richtlinie 2013/59/Euratom haben die Mitgliedstaaten nach Artikel 58 d) sicherzustellen, dass bei medizinisch-radiologischen Tätigkeiten ein Medizinphysik-Experte in angemessener Weise und in dem Umfang hinzugezogen wird, wie es dem radiologischen Risiko der Tätigkeit entspricht. Voraussetzung für die Erarbeitung von Regelungen sind Kenntnisse darüber, bei welchen Verfahren hohe Patientendosen auftreten können und was eine angemessene Einbeziehung eines Medizinphysik-Experten darstellt.

Die SSK empfiehlt, dass ein Medizinphysik-Experte im Bereich der Computertomographie, der interventionellen fluoroskopischen Verfahren und der nuklearmedizinischen Diagnostik in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den fachkundigen Ärzten und dem in der technischen Durchführung eingebundenen Personal die Etablierung und Anwendung sinnvoller und optimierter Untersuchungsprotokolle vornehmen soll. Dabei ist die Strahlenexposition des Patienten so gering zu halten, wie dies zur Gewinnung der benötigten medizinischen Informationen sinnvoll möglich ist. Dafür übernimmt der Medizinphysik-Experte die Verantwortung für die ihm übertragenen Aufgabenbereiche.

Ferner empfiehlt die SSK, in welchem Grad die Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten bei den verschiedenen medizinisch-radiologischen Tätigkeiten erfolgen soll und welche Aufgaben vom Medizinphysik-Experten zu übernehmen sind. Insbesondere bei dosisintensiven Verfahren sollen Optimierungen des Strahlenschutzes durch Medizinphysik-Experten durchgeführt werden. Hierunter sind die Untersuchungen, Interventionen und Röntgentherapien zu verstehen, bei denen höhere Dosen als bei röntgendiagnostischen Projektionsaufnahmen üblicherweise auftreten. Dies sind interventionelle fluoroskopische Verfahren, die Computertomographie, die nuklearmedizinische Diagnostik mit tomographischer Bildgebung und die Röntgentherapie. Für die dosisintensiven Verfahren soll ein Medizinphysik-Experte als Strahlenschutzbeauftragter für die physikalisch-technischen Aspekte des Strahlenschutzes bestellt werden.