Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet im Umlaufverfahren am 12. August 2019
Bekanntmachung im BAnz AT 04. März 2020 B6

Abstract

Die Zahl der Anwendungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (EMF) am Menschen zu kosmetischen oder anderen nichtmedizinischen Zwecken nimmt stetig zu. Hier kommen sowohl Verbraucherprodukte wie auch primär für medizinische Anwendungen entwickelte Geräte zum Einsatz. Solche Produkte und Geräte werden beworben und verwendet z. B. zur Fettreduktion (Lipolyse), zur Hautstraffung und zur Haarentfernung, weiterhin auch zur „Optimierung“ bzw. dem Training von Gehirn-, Nerven- und Muskelfunktionen.
Die hier vorliegende Empfehlung umfasst die Bewertung der derzeit am meisten verbreiteten Gerätearten bzw. Anwendungen von EMF (einschließlich statischer Felder) am Menschen. Wesentliches Bewertungskriterium sind die bei den Anwendungen erreichten biologischen Wirkschwellen, d. h. diejenigen Feldstärke- bzw. SAR-Werte im Gewebe, ab denen biologische Effekte nachweisbar sind. Weiterhin sind die Schwellen von Bedeutung, ab denen ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus werden in dieser Empfehlung die für den Einsatz der Geräte am Menschen notwendigen fachlichen Anforderungen an die Anwender spezifiziert.
In der vorliegenden Empfehlung bewertet die Strahlenschutzkommission die möglichen Risiken der gezielten Anwendung von EMF zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen. Diese Bewertung wurde bereits bei der Erarbeitung der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV 2018, Artikel 4) berücksichtigt, deren Regelungen Ende 2020 (bzw. teilweise erst Ende 2021) in Kraft treten.