Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 303. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 24./25. Oktober 2019
Bekanntmachung im BAnz AT 22. April 2020 B3

Abstract

Zum Schutz der Menschen vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung in einer Notfallexpositionssituation werden im Strahlenschutzgesetz Referenzszenarien gefordert, für die abgeleitete Richtwerte für Schutzmaßnahmen auf der Basis von Strahlungsmessungen zu entwickeln sind.

Um in der Frühphase eines Ereignisses, bei dem radioaktive Stoffe freigesetzt werden, Entscheidungen über konkrete Schutzmaßnahmen treffen zu können, wurden Richtwerte der Dosis festgelegt, die Personen während eines bestimmten Zeitraums erhalten könnten und die mit dem Referenzwert der verbleibenden Dosis von 100 mSv konsistent sind.

Da eine Dosis aber nicht direkt messbar ist und nach Möglichkeit bereits abgeschätzt werden soll, bevor eine Person überhaupt exponiert wird, müssen die Dosisrichtwerte in Beziehung zu messbaren Größen wie der Ortsdosisleistung, der Oberflächenkontamination oder der aus dem Ereignis resultierenden Aktivitätskonzentrationen vornehmlich in Luft, Wasser, Nahrungsmitteln sowie auf Gegenständen gebracht werden.

Dazu werden „Abgeleitete Richtwerte“ (Englisch: Operational Intervention Levels (OILs)) benötigt, die in der vorliegenden Empfehlung für Schutzmaßnahmen nach Eintritt eines radiologischen Notfalls abgeleitet wurden.