Band 44: Empfehlungen und Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission 1998

Redaktion: Detlef Gumprecht und Horst Heller, Bonn
1999, 208 Seiten, 10 Tabellen
ISBN 3-437-21449-7, 39,95 €

Abstract

  • Nachsorge für Patienten nach Strahlenbehandlung
  • Vorschlag zur Weiterentwicklung der Forschung zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen
  • Strahlenexposition von Personen durch nuklearmedizinisch untersuchte Patienten
  • Gefahren durch Laserpointer
  • Therapie mit Ra-224-Radiumchlorid
  • Einsatz des meteorologischen Präprozessors für SODAR-Daten MPS in Verbindung mit dem DFK-Modell
  • UV-Bestrahlungen aus kosmetischen Gründen sind ärztlich nicht vertretbar
  • Bewertung der Kontamination beim Transport abgebrannter Brennelemente
  • Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK); Konzept und 1. Teilerrichtungsgenehmigung
  • Ultraviolette Strahlung und malignes Melanom: Bewertung epidemiologischer Studien von 1990-1996
  • Aussagefähigkeit möglicher epidemiologischer Studien zur Untersuchung von gesundheitsschädlichen Wirkungen in der Umgebung der Sendefunkanlage des International Broadcasting Bureau in Holzkirchen-Oberlaindern
  • Epidemiologische Studien zur Untersuchung möglicher Gesundheitseffekte beim Mobilfunk (oberhalb 900 MHz)
  • Positionen zu Grundsatzfragen bei der Anpassung der StrlSchV an die neuen EURATOM-Grundnormen
  • Methoden, Probleme und Ergebnisse der Epidemiologie: Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Klausurtagung 1998 der Strahlenschutzkommission
  • Schutz der Bevölkerung bei Exposition durch elektromagnetische Felder (bis 300 GHz)

Folgende Themen wurden aufgrund ihres Umfangs nicht in diesen Band aufgenommen. Sie erscheinen als separate Publikationen in der Reihe "Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission": Band 43 - Berechnungsgrundlage für die Ermittlung von Körperdosen bei äußerer Strahlenexposition

und in der Reihe "Berichte der Strahlenschutzkommission":

Heft 16 - Freigabe von Materialien, Gebäuden und Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus anzeige- oder genehmigungspflichtigem Umgang