Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015

Vom Hauptausschuss des Länderausschusses für Atomkernenergie am 25./26. Juni 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen, von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder in deren 203. Sitzung am 3./4. Dezember 2015 zur Kenntnis genommen

Veröffentlicht im BAnz AT 04. Januar 2016 B4

Abstract

Deutsche Kernkraftwerke verfügen über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines kerntechnischen Unfalls mit relevanten radiologischen Auswirkungen in der Umgebung praktisch ausschließen sollen. Zu einem solchen Ereignisablauf kann es nur dann kommen, wenn die vorhandenen, mehrfach gestaffelten Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen sollten und die zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Kernschäden und zur Eindämmung ihrer radiologischen Folgen nicht erfolgreich wären. Für diesen Fall erarbeiten die Länder Katastrophenschutzplanungen für die Umgebung von Kernkraftwerken, die auf Rahmenempfehlungen des Bundes basieren.
Die vorliegenden Empfehlungen zur Erstellung von Katastrophenschutzplänen aus dem Jahr 2008 wurden von der SSK 2014 überarbeitet, um sie an die Empfehlungen anzupassen, die die SSK nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima als Ergebnis der Überprüfung des Regelwerks für den Notfallschutz ausgesprochen hat.